Todesurteile nach Anschlag auf eine Moschee

Ein gepanzertes Fahrzeug steht hinter einem Absperrband vor einem Gebäude, umgeben von Menschen.
Nach dem Anschlag im Juni wurden sieben Islamisten in Kuwait zum Tod verurteilt.

Ein Gericht in Kuwait hat am Dienstag sieben Islamisten wegen des Anschlags auf eine Moschee mit 27 Toten und 227 Verletzen verurteilt. Acht weitere Angeklagte erhielten nach einer Meldung der amtlichen Nachrichtenagentur Kuna Gefängnisstrafen zwischen zwei und 15 Jahren.

Zu dem Anschlag, bei dem sich im Juni ein Selbstmordattentäter in einer schiitischen Moschee während des Freitagsgebets in die Luft sprengte, hatte sich die sunnitische Extremistenmiliz Islamischer Staat (IS) bekannt. Die IS-Extremisten betrachten Schiiten als Abtrünnige. Schiiten machen in Kuwait rund 30 Prozent der Bevölkerung aus.

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Wegen des Attentats waren 29 Menschen angeklagt, darunter Kuwaiter, Saudi-Araber und Pakistaner. Die Anklagen reichten von Mord bis zum Besitz von Sprengstoff. 14 Beschuldigte wurden freigesprochen. Gegen Todesurteile kann in Kuwait Berufung eingelegt werden. Es war der erste Anschlag auf eine schiitische Moschee in dem Golfstaat.

Kuwait ging nach dem bisher schwersten Anschlag hart gegen Islamisten vor. Die sunnitischen Extremisten des IS haben im benachbarten Irak weite Teile des Landes unter ihre Kontrolle gebracht und ein Kalifat ausgerufen. Sie greifen immer wieder Andersgläubige an, wozu sie auch Schiiten zählen. Anders als im Irak haben in Kuwait Schiiten und Sunniten bisher weitgehend friedlich zusammengelebt.

Fünf Angeklagte konnten fliehen und erhielten die Todesstrafe in Abwesenheit. Zwei von ihnen wurden mittlerweile in Saudi-Arabien verhaftet.

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