Sechs Jahre Haft für versuchten Mord an deutschem Polizisten

(Symbolbild)
20-Jähriger prahlte mit Tat und wurde verurteilt, obwohl es weder DNA-Spuren noch Tatwaffe gibt.

Es gibt weder DNA-Spuren noch eine Tatwaffe noch Zeugen: Ein 20-Jähriger ist am Freitag vom Landgericht Ansbach zu einer sechsjährigen Haftstrafe wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilt worden. Der Angeklagte hat sich nach Überzeugung des Gerichts selbst als Täter überführt, weil er gegenüber anderen mehrfach mit der Tat geprahlt habe.

Nach Darstellung der Verteidigung wollte der Mann damit nur um Aufmerksamkeit buhlen. Sie hatte einen Freispruch wegen Mangels an Beweisen gefordert. Der Polizei warf sie vor, mit einem Tunnelblick ermittelt zu haben, und kündigte an, Revision einzulegen.

Polizist ist noch immer traumatisiert

Selbst der Bundespolizist war sich im Prozess nicht hundertprozentig sicher, ob es sich bei dem Angeklagten um den Täter handelt. Der Mann soll im April 2016 den 42-jährigen Beamten mit einem spitzen Gegenstand angegriffen und mit fünf Stichen verletzt haben. Der Polizist stürzte eine Treppe herunter und verlor das Bewusstsein. Laut Opferanwalt Wolfgang Staudinger ist der Polizist traumatisiert und noch immer nicht in der Lage, den Dienst anzutreten.

Während des Prozesses äußerte sich der Angeklagte nicht, er schwieg stets. Freunden, Mithäftlingen sowie einer JVA-Beamtin hatte der vorbestrafte Mann aber erzählt, er sei von dem Bundespolizisten am Bahnhof in Ansbach beim Urinieren vor einem Altmetall-Container angesprochen worden. Aus Angst wieder ins Gefängnis zu müssen, weil er Marihuana bei sich gehabt habe, habe er den Polizisten attackiert.

Die Richter hielten das für ein nachvollziehbares Motiv. Dass der 20-Jährige sich mit der Schilderung nur vor seinen Freunden inszenieren wollte, glaubten sie nicht. Schließlich habe er das Geständnis immer unter vier Augen erzählt und nicht in der Gruppe.

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