Pilotin war zu klein – sie bekommt nun 14.175 €

Ein Lufthansa-Pilot mit Mütze und Lederhandschuhen vor gelbem Hintergrund.
Berufe mit Mindestgröße: Prozess um Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz endet mit Vergleich.

Ein Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten wurde am Donnerstag beigelegt. Vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt schloss die Klägerin einen Vergleich mit der Lufthansa. Sie bekommt 14.000 Euro, weil sie wegen ihrer Kleinheit zur Pilotenausbildung nicht zugelassen wurde.

Lufthansa verlangt eine Mindestgröße für angehende Piloten von 1,65 m, die Maximalgröße beträgt 1,98 m. Die Klägerin war nur 1,615 m.

Die abgewiesene Pilotin, die alle anderen Anforderungen im Auswahlverfahren bestanden hat, war um 3,5 Zentimeter zu klein. In ihrer Klage sah sie eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichheitsgrundsatz. Frauen seien nämlich schon rein statistisch kleiner als Männer. Laut Mikrozensus sind 44 Prozent aller Frauen in Deutschland kleiner als 1,65 m, aber nur knapp drei Prozent der Männer. Damit fühlte sich die abgelehnte Bewerberin zumindest indirekt wegen ihres Geschlechts diskriminiert.

Bereits in erster Instanz hatte ihr das Arbeitsgericht Köln recht gegeben, eine Entschädigung oder Schadenersatz aber abgelehnt. Am Donnerstag wurde schließlich vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein Vergleich geschlossen. Die Lufthansa zahlt 14.175 Euro.

Wie sich dieses Urteil auswirken wird, ist noch nicht klar. In der Luftfahrt haben nur Lufthansa und ihre Tochterunternehmen wie die AUA Mindestgrößenvorgaben. Bei Air Berlin gibt es das nicht. Auch bei der Polizei, beim Zoll und bei der Feuerwehr kommt es auf körperliche Merkmale an. Lufthansa hatte seine Regelung so verteidigt: "So soll sichergestellt werden, dass ein Pilot oder eine Pilotin problemlos in der Lage ist, alle Bedienungselemente im Cockpit zu erreichen."

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