Nazi-Arschgeweih: Bewährungsstrafe für Politiker

Im Prozess um ein öffentlich gezeigtes Nazi-Tattoo ist der Angeklagte wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht Oranienburg bei Berlin hatte der 27-Jährige zugegeben, die Tätowierung mit den Umrissen eines Konzentrationslagers und dem Spruch „Jedem das Seine“ in einem Schwimmbad gezeigt zu haben.Der Spruch stand am Haupttor des Konzentrationslagers Buchenwald.
Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Monate Haft ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der Mann ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er sitzt für die rechtsextreme NPD im Kreistag Barnim.

Aufgeflogen
Einem Badegast war die Tätowierung Ende November in dem sogenannten Spaßbad aufgefallen. Er machte davon ein Foto und veröffentlichte es auf Facebook. Dazu schrieb er: „Solche Typen laufen unbehelligt im Schwimmbad in Oranienburg rum“. Kurz darauf nahm die Polizei Ermittlungen auf.
Wer Verbrechen des Nationalsozialismus in Deutschland öffentlich billigt, leugnet oder verharmlost, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Außerdem müsse die Gefahr einer Störung des öffentlichen Friedens bestehen, sagte Martin Heger, Strafrechtsprofessor an der Humboldt-Universität Berlin, der Deutschen Presse-Agentur. Das sei im Oranienburger Fall naheliegend, da sich der Fall in einem öffentlichen Schwimmbad abspielte.
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