Knox-Prozess in letzter Runde: Oberstes Gericht prüft Urteile

Der Prozess gegen die US-Studentin Amanda Knox und ihren Ex-Freund Raffaele Sollecito wegen Mordes an der Britin Meredith Kercher geht in die letzte Runde. Das Kassationsgericht in Rom, die oberste und letzte Instanz im italienischen Strafsystem, prüft am Mittwoch die Urteile der unteren Instanz. Sollecito wird vor Gericht anwesend sein.
Mit einem Urteil ist voraussichtlich noch am Mittwoch oder spätestens am Donnerstag zu rechnen. Knox und Sollecito sind zuletzt im Jänner 2014 in Florenz wegen des 2007 in Perugia verübten Mordes an Meredith Kercher zu 28,5 bzw. 25 Jahren Haft verurteilt worden – sie sollen die 21 Jahre alte Kercher am 1. November 2007 teilweise entkleidet und mit zahlreichen Messerstichen haben; die junge Frau war vor ihrem Tod auch vergewaltigt worden. Gegen dieses Urteil legten die beiden Berufung ein.
Von Gericht zu Gericht
Amanda Knox, die 2013 in die USA zurückgekehrt ist, und Sollecito waren bereits 2009 in einem Indizienprozess in Perugia zu langen Haftstrafen verurteilt und im Berufungsverfahren 2011 freigesprochen worden. Im März 2013 wurde diese Entscheidung vom Kassationsgericht gekippt. In einem zweiten Verfahren vor dem Berufungsgericht in Florenz erfolgten Schuldsprüche.
Die von der Verteidigung dagegen eingebrachte Nichtigkeitsbeschwerden sind Gegenstand der Verhandlung des Kassationsgerichts. Die Verteidiger werfen der Justiz schwere Fehler bei der Würdigung der am Tatort gesicherten DNA-Beweise vor. 200 Fehler stellten die Anwälte Sollecitos im Urteilsspruch ihres Mandanten fest. Sie reichten einen 653-seitigen Rekurs gegen die Verurteilung ein.
Sollecito vor Ort

An die Aussicht, wieder ins Gefängnis zurückkehren zu müssen, will Sollecito nicht denken. Zu Amanda, die seit Kurzem mit dem Musiker Colin Sutherland verlobt ist, habe er keinen Kontakt mehr.
Afrikaner in Haft
Knox und Sollecito saßen bis zu ihrem Freispruch im Berufungsverfahren vier Jahre im Gefängnis. Der Italiener ist derzeit auf freiem Fuß, da der zuletzt - in Abwesenheit der Angeklagten - ergangene Schuldspruch nicht rechtskräftig ist, darf das Land aber nicht verlassen. Als einziger Beschuldigter in der Causa ist ein Mann aus der Elfenbeinküste in einem separaten Verfahren nach einem Teilgeständnis rechtskräftig verurteilt worden. Der Afrikaner verbüßt eine Haftstrafe von 16 Jahren.
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