Urteil: Sind Affen auch nur Menschen?
Es ist ein Urteil, das Tierschützer schon als historisch bezeichnen. Denn es könnte die Türen öffnen für weitere (Menschen-)Rechte für Menschenaffen. Ein Gericht in New York sprach zwei Schimpansen das Recht auf persönliche Freiheit zu. Die beiden, Hercules und Leo, leben in der Stony Brook Universität im US-Bundesstaat New York und werden dort für biomedizinische Experimente eingesetzt. Die Tierrechtsorganisation "Nonhuman Rights Project" kämpfte über Jahre für die beiden vor Gericht und hat nun einen herzeigbaren Sieg errungen. Hercules und Leo haben sind laut Richterin als menschenähnlich anzusehen und daher auch als juristische Personen. Damit würde auch ihr Freiheitsentzug rechtswidrig sein, Hercules und Leo könnten - theoretisch - freikommen.
Will die Universität das verhindern, muss sie vor Gericht erst glaubhaft Gründe darlegen, wieso die Haltung der Tiere gerechtfertigt ist. Im Mai soll es diesbezüglich eine weiter Verhandlung geben.
Im vergangenen Dezember waren die Tierschützer noch vor Gericht abgeblitzt. Damals hatte es noch geheißen, ein Schimpanse sei keine „Person“ gemäß des sogenannten „Habeas Corpus“. Der Begriff „Habeas Corpus“ („Du habest den Körper“) wurde im Mittelalter bei Haftbefehlen verwendet. In der englischen Habeas-Corpus-Akte wurde 1679 festgehalten, dass jede Verhaftung eines englischen Untertans begründet und von einem Richter geprüft werden muss.
Dieses Prinzip ist auch in der US-Verfassung enthalten. "Nonhuman Rights Project" ließ sich aber nicht beirren und führte neue wissenschaftliche Erkenntnisse ins Treffen, dieses Mal ging die Richterin darauf ein.
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