Gericht verurteilt Durchsuchungspraxis

Der New Yorker Bürgermeister Michael Bloomberg fürchtet einen Rückschlag in der Verbrechensbekämpfung, wie Spiegel online berichtet: New Yorks Polizisten dürfen Menschen auf der Straße willkürlich aufhalten und durchsuchen („stop and frisk“). Ein Gericht hat diese Durchsuchungspraxis nun als verfassungswidrig eingestuft.
Bundesrichterin Shira Scheindlin sieht in der Praxis eine „Form der Rassenfahndung.“ Das willkürliche Durchsuchen verletze die Rechte der Betroffenen, urteilte die Richterin. Eine vollständige Beendigung der „Stop-and-frisk“-Praxis forderte Scheindlin nicht. Sie ordnete aber eine unabhängige Überwachung dieses polizeilichen Vorgehens an, um sicherzustellen, dass die Durchsuchungen verfassungsgemäß verlaufen.
Bürgermeister Michael Bloomberg sagte, die geforderte Überwachung stelle die knapp 35.000 uniformierten Polizeibeamten der Stadt praktisch „unter Zwangsverwaltung“. Er kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Schließlich sei die „Stop and frisk“-Strategie eine „zentrale Abschreckungsmaßnahme“, durch die in den vergangenen zehn Jahren etwa 8000 Waffen aus dem Verkehr gezogen worden seien. „Es steht außer Frage, dass das Anhalten, Befragen und Durchsuchen zahllose Leben gerettet hat“, sagte Bloomberg.
Die Überprüfung von nicht unmittelbar Verdächtigen gehört zu den wichtigsten Maßnahmen, die die New Yorker Behörden setzten, um die in den 80er- und 90er- Jahren eskalierende Gewalt in der Stadt einzudämmen. Die durchschnittliche Zahl der täglichen Morde in der Stadt ging von sechs im Jahr 1990 auf einen Mord pro Tag zurück.
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