Pistorius-Prozess geht in die zweite Runde
Ein südafrikanisches Gericht hat über die Zulassung des Berufungsverfahrens gegen Paralympics-Star Oscar Pistorius entschieden: Die Staatsanwaltschaft wird ihm erneut den Prozess wegen Mordes machen. Sie hält die erstinstanzliche Strafe von fünf Jahren Haft für das Erschießen seiner Freundin Reeva Steenkamp für zu milde, zudem wurde der 28-Jährige wegen Totschlags und nicht wegen Mordes belangt.
Die Verteidiger des beinamputierten Sprinters lehnten die Berufung im Vorfeld naturgemäß ab, da der Prozess ihrer Ansicht nach juristisch korrekt verhandelt wurde, entschieden wurde aber zugunsten der Staatsanwaltschaft. Das oberste Berufungsgericht muss nun prüfen, ob mit dem Urteil das Gesetz korrekt angewendet wurde. Die Staatsanwaltschaft hatte mindestens 15 Jahre Gefängnis gefordert.
Fünf Jahre Haft wegen Totschlags
Pistorius war Ende Oktober nach einem weltweit mit Spannung verfolgten Prozess wegen Totschlags zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Er könnte bereits nach zehn Monaten aus dem Gefängnis entlassen und unter Hausarrest gestellt werden. Der 28-Jährige hatte Steenkamp in der Nacht auf den Valentinstag 2013 in seinem Haus durch die geschlossene Toilettentür erschossen. Er beteuert, hinter der Tür einen Einbrecher vermutet und in Panik geschossen zu haben.
Nun könnte die Verteidigung für die Dauer des neuen Prozesses auch eine Freilassung auf Kaution beantragen. Bei einer Verurteilung wegen Mordes würde Pistorius allerdings lebenslange Haft drohen, was in Südafrika üblicherweise 25 Jahre Gefängnis bedeutet.
Kommentare