Raucher dürfen aus Wohnung geworfen werden

Ein älterer Mann mit Brille raucht eine Zigarette vor einem modernen Gebäude.
Weil die Geruchsbelästigung zu viel war, hat die Vermieterin einem Deutschen die Wohnung gekündigt – rechtens, wie nun ein Gericht bestätigt hat.

Eigentlich gilt Rauchen in den eigenen vier Wänden als gesetzlich geschützte Freiheit – doch auch die hat Grenzen, wie das Düsseldorfer Amtsgericht nun entschieden hat. Führt der Rauch nämlich zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“, darf einem Mieter nämlich gekündigt werden – und zwar fristlos.

Exzessiver Raucher

Passiert ist das dem 75-jährigen Friedhelm Adolfs, ehemaliger Hausmeister einer Liegenschaft und Bewohner einer ehemaligen Dienst- und jetzigen Mietwohnung. Ihm flatterte nach 40 Jahren die Kündigung ins Haus: Seine Vermieterin war der Meinung, Adolfs habe über eineinhalb Jahre lang kein Fenster geöffnet - und den Rauch über den Hausflur abziehen lassen. Mehrere andere Mieter hätten sich deshalb beschwert und in einem Fall auch ihrerseits mit Kündigung gedroht – Adolfs sei das egal gewesen: Er habe Beschwerden und Abmahnungen stets ignoriert.

Lukrative Büros

Der 75-Jährige hingegen argumentierte, seine Wohnungstür sei undicht gewesen. Und beschwert hätte sich lediglich ein Mieter aus dem Erdgeschoß, obwohl er selbst im fünften Stock wohne. Er vermutet, dass seine Wohnung in lukrativere Büroräume umgewandelt werden soll.

Die Richter glaubten dem geschassten Mieter nicht so recht. Sie entschieden, dass die Gesundheit der übrigen Mieter gefährdet werde - das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit der Nachbarn habe in diesem Fall Vorrang vor dem Recht auf freie persönliche Entfaltung des Rauchers.

Siedeltermin: demnächst

Adolfs will nun in Berufung gehen. Ob er bis dahin noch in seiner Wohnung bleiben kann, ist fraglich: Die Vermieterin hat nämlich das Recht, die Wohnung noch vor dem Berufungsverfahren räumen zu lassen. Ihre Anwältin ließ aber erkennen, dass man davon zunächst wohl keinen Gebrauch machen werde. „Unsere Erfolgsaussichten sind auch in der Berufung relativ groß“, sagte die Anwältin der Vermieterin.

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