Cannabis-Legalisierung laut UNO rechtswidrig

Ein Mann mit Ohrringen und Tätowierung riecht an einer Cannabis-Pflanze.
Uruguay legalisiert als erstes Land den Verkauf von Cannabis und stößt dabei auf völkerrechtlichen Widerstand.

Als erstes Land der Welt legalisierte Uruguay den Anbau und Verkauf von Cannabis. Nach dem Unterhaus verabschiedete am Dienstagabend auch der Senat ein entsprechendes Gesetz. Registrierte Konsumenten über 18 Jahren dürfen danach künftig pro Kopf bis zu sechs Cannabis-Pflanzen zum Eigenverbrauch anbauen oder bis zu 40 Gramm Marihuana pro Monat in lizenzierten Apotheken kaufen. Das Gesetz geht auf eine Initiative von Präsident

Nahaufnahme eines Mannes in einem dunklen Anzug vor einem unscharfen Hintergrund.
Paraguay's President Horacio Cartes makes declarations to the media during a joint news conference with Uruguay's President Jose Mujica at Uruguayan Presidential house in Montevideo October 25, 2013. REUTERS/Andres Stapff (URUGUAY - Tags: POLITICS HEADSHOT)
Jose Mujica zurück. Dieser räumte am Dienstag ein, es gebe viele Zweifel an der Cannabis-Legalisierung. Im Kampf gegen den Drogenkonsum müssten jedoch "neue Wege" beschritten werden.

Das Gesetz räumt dem Staat das Recht auf "Kontrolle und Regulierung von Import, Export, Anbau, Ernte, Produktion, Erwerb, Lagerung und kommerziellen Vertrieb von Cannabis und seinen Nebenprodukten" ein. Der Kursschwenk soll die Risiken und Folgeschäden des Drogenkonsums minimieren. Bisher war in dem kleinen lateinamerikanischen Land lediglich der Konsum, nicht aber der Verkauf erlaubt. Sowohl in der Politik Uruguays als auch in der Bevölkerung ist das neue Gesetz stark umstritten.


UNO schreitet ein

Rückendeckung erhielten am Mittwoch die Gegner von den Vereinten Nationen: Die Legalisierung des Marihuana-Handels ist nach Ansicht der UNO völkerrechtswidrig. Der Gesetzesbeschluss widerspreche der UNO-Drogenkonvention, deren Mitglied auch Uruguay sei, teilte das UNO-Büro zur Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) in einer Aussendung in Wien mit. Das UNODC berief sich in diesem Zusammenhang auf eine Stellungnahme des UNO-Suchtstoffkontrollrats (INCB), das die Einhaltung der internationalen Drogenkonventionen überwachen soll.

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