Burka-Verbot ist rechtens

Nahaufnahme einer hellblauen Burka mit besticktem Sichtfenster.
Eine Muslimin hatte geklagt, das Straßburger Gericht stellte sich auf die Seite Frankreichs.

Ist das Tragen einer muslimischen Vollverschleierung Privatsache oder eine Frage der Öffentlichkeit? In diesem Streit hat heute der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte geurteilt und das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt. Das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit stellt für sie keine Grundrechtsverletzung dar.

Gegen das Gesetz hatte eine junge Muslimin geklagt, die sich diskriminiert fühlt. Für die junge Frau, von der nur die Initialen S.A.S. bekannt sind, ist das Verbot eine Verletzung mehrerer Rechte: etwa der Religionsfreiheit, der Meinungsfreiheit und des Privatlebens. Das Tragen der Burka sei Privatsache, verteidigte ihre Anwälte. Der französische Staat sieht das anders: Es sei ein Verstoß gegen die Gleichberechtigung. Das Verbot, das Gesicht in der Öffentlichkeit zu verschleiern, gilt in Frankreich seit April 2011. Es wird mit einer Geldstrafe von 150 Euro sanktioniert. Gegen das Urteil ist nun keine Berufung möglich.

Kommentare