Gericht erkennt SMS als Testament an

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Der letzte Wille per SMS? Kein Problem, hat ein australisches Gericht entschieden. Und das, obwohl die Textnachricht gar nicht abgeschickt wurde.

Ein Gericht in Australien hat die nicht gesendete Handy-Kurznachricht eines Verstorbenen an seinen Bruder als gültiges Testament anerkannt. In der SMS hatte der Mann kurz vor seinem Suizid seine Frau und den gemeinsamen Sohn enterbt und das Erbe dem Bruder hinterlassen. Allerdings hatte er die SMS an den Bruder nie abgeschickt, weswegen die Witwe gegen die Erbregelung klagte.

Richterin Susan Brown in Brisbane wies die Klage zurück. "Die informelle Natur des Texts ist kein Hindernis, ihn als ausreichenden Ausdruck der Testamentsabsicht des Verstorbenen anzuerkennen", heißt es in der Urteilsbegründung. Diese Absicht sei erkennbar, auch wenn die SMS nie abgeschickt wurde.

In dem Urteil berücksichtigte die Richterin auch den Umstand, dass der Verstorbene ein schlechtes Verhältnis zu seiner Ehefrau und fast keinen Kontakt zu seinem Sohn hatte.

In der nicht abgeschickten Nachricht an den Bruder, die nach dem Suizid des Mannes vor einem Jahr auf seinem Handy gefunden wurde, heißt es: "Du bekommst alles, was ich habe, mein Haus und meine Pensionsansprüche." Über seine Frau schrieb er: "Sie ist wieder zu ihrem Ex zurück. Ich bin fertig." Die Nachricht schließt mit den Worten "mein Testament" - gefolgt von einem Smiley.

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