Serbien: Lebenslang ohne Chance auf Bewährung beschlossen

Die Verteidigung meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung an (Symbolbild)
Wer wegen Vergewaltigung oder Mord an Kindern, Schwangeren und Schwachen verurteilt wird, soll im Gefängnis bleiben.

Das serbische Parlament hat am Dienstag mit einer Abänderung des Strafgesetzes die lebenslange Haftstrafe ohne Möglichkeit auf Freilassung beschlossen. Vergewaltiger sowie Mörder von Kindern, Schwangeren und Schwachen können fortan keine Revision mehr gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe einlegen. Dieser Schritt sei nicht vereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, warnen Experten.

Bei Völkermord weiterhin Bewährung möglich

In anderen Fällen, die eine lebenslange Haftstrafe vorsehen, wie etwa der Mord an höchsten Staatsvertretern oder schwere Verbrechen gegen die Verfassungsordnung und Sicherheit Serbiens, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, ist dagegen weiter eine Revisionsmöglichkeit gegeben. Nach 27 Haftjahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden.

Heftige Kritik

Die Verschärfung des Strafgesetzes sei nicht im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention, kritisierte die Menschenrechtskommissarin des Europarates, Dunja Mijatovic, in einem Schreiben an die serbische Justizministerin Nela Kuburovic. Zwar untersage die Menschenrechtskonvention eine lebenslange Freiheitsstrafe nicht, doch müsse im Gesetz auch die Möglichkeit auf Freilassung von Verurteilten und Revision gegen das Urteil bestehen, meinte sie. Auch in serbischen Juristenkreisen wurde der Gesetzesentwurf aus denselben Gründen heftig kritisiert.

Ein Angeklagter konnte in Serbien bisher höchstens zu 40 Jahren Haft verurteilt werden. Die im ehemaligen Jugoslawien (SFRJ) existierende Todesstrafe wurde 2002 abgeschafft. Der brutale Mord an einem 15-jährigen Mädchen im Jahr 2014 hatte die serbische Öffentlichkeit mobilisiert, eine lebenslange Haftstrafe für schwerste Verbrechen zu verlangen.

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