Fall Lucile: Auslieferung des Verdächtigen nach Österreich

Fall Lucile: Auslieferung des Verdächtigen nach Österreich
Urteil wegen weiteren Mordes des Rumänen in Deutschland seit Donnerstag rechtskräftig.

Die Verurteilung eines Fernfahrers zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Mordes und schwerer Vergewaltigung einer Joggerin im deutschen Endingen am Kaiserstuhl bleibt bestehen. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss die Revision des Angeklagten auch hinsichtlich der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld zurück.

Das Gericht hatte den rumänischen Fernfahrer im Dezember 2017 schuldig gesprochen, im November 2016 eine 27-jährige Joggerin in einem Wald bei Endingen vergewaltigt und getötet zu haben. Dagegen legte der Angeklagte Revision vor dem BGH ein, die der Gerichtshof nun überwiegend verwarf.

Keine Sicherheitsverwahrung

Lediglich der vom Landgericht Freiburg angeordnete Vorbehalt einer Sicherungsverwahrung hatte keinen Bestand. Der BGH stellte zwar fest, dass grundsätzlich neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe auch eine Sicherungsverwahrung vorbehalten werden könne. Das Landgericht habe seine Entscheidung aber nicht ausreichend begründet. Über diese Frage ist daher eine neue Verhandlung und Entscheidung notwendig.

Nach der rechtskräftigen Verurteilung des Fernfahrers wird sich der Mann auch im Fall der im Jahr 2014 in Kufstein getöteten 20 Jahre alten französischen Studentin Lucile K. verantworten müssen. Der Antrag auf Auslieferung bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde bereits gestellt, sagte ein Sprecher des Innsbrucker Landesgerichts.

Rascher Prozess

Bis zu einer Entscheidung werde es wohl noch "ein paar Monate" dauern, erklärte Sprecher Andreas Stutter und bestätigte einen Bericht des ORF Tirol. Dann könne es aber mit einem Prozess in Innsbruck "sehr rasch" gehen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits im Juni 2018 Mordanklage gegen den Rumänen eingebracht. Ein weiterer Antrag auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist mit der Anklage nicht verbunden.

Die Leiche der Austauschstudentin, die im Rahmen eines Auslandssemesters in Kufstein studiert hatte, war am 12. Jänner 2014 von Polizisten am Ufer des Inn entdeckt worden. Freunde und Studienkollegen hatten die junge Frau als vermisst gemeldet. Todesursache waren laut Obduktion heftige Schläge auf den Kopf. Taucher fanden schließlich die Tatwaffe im Inn.
 

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