Deutsches Pädophilen-Netzwerk: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten

Der Hauptangeklagte im Rahmen der Verhandlung
Im Missbrauchsfall von Münster wurden die Urteile gesprochen. Nach den langen Haftstrafen wurde für die Täter Sicherungsverwahrung angeordnet.

Im Missbrauchskomplex im deutschen Münster ist der 28-jährige Hauptangeklagte wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern am Dienstag zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Für die Zeit danach ordnete das Landgericht Münster für den IT-Techniker Sicherungsverwahrung wegen Wiederholungsgefahr an. Er gilt als Schlüsselfigur in dem am Dienstag beendeten Prozess mit vier weiteren Angeklagten.

Dem 28-Jährigen mutmaßlichen Haupttäter im sogenannten Missbrauchskomplex Münster wird vorgeworfen, den heute elfjährigen Sohn seiner Lebensgefährtin immer wieder selbst vergewaltigt und ihn anderen Männern für ihre grausamen sexualisierten Gewalttaten überlassen zu haben.

Die weiteren drei Angeklagten bekamen ebenfalls lange Haftstrafen von jeweils mehr als zehn Jahren. Auch für diese Männer ordnete das Gericht Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es weitestgehend der Forderung der Staatsanwaltschaft. Wegen Beihilfe soll die Mutter (46) des IT-Technikers für fünf Jahre ins Gefängnis. Die Staatsanwaltschaft hatte auf 6 Jahre plädiert. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Deutsches Pädophilen-Netzwerk: 14 Jahre Haft für Hauptangeklagten

Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Komplex wurden bereits fünf Männer zu Freiheitsstrafen verurteilt. Insgesamt wurden durch die Ermittler mehr als 50 Tatverdächtige identifiziert, von denen derzeit etwa 30 in U-Haft sitzen.

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