Bub (8) wollte mit Spielgeld zahlen - dreistündiges Verhör bei Polizei
Schweizer Polizisten haben ein Ermittlungsverfahren gegen einen Achtjährigen und dessen Familie eingeleitet, nachdem dieser in einem Dorfgeschäft mit Spielgeld bezahlen wollte. Laut Medienberichten ist der Bub nun dank der übereifrigen Polizisten und Ladenbetreiber bis Mai 2032 in den Polizeiakten vermerkt, obwohl er als Strafunmündiger nicht angeklagt wurde.
Die Polizei hatte ihn zudem erkennungsdienstlich behandelt und das Haus der Familie durchsucht. Bei dem Spielgeld handelte es sich laut einem Bericht der „Basler Zeitung“ um offensichtlich unechte Scheine, die der Bub bei einem Karnevalsumzug aufgesammelt hatte. Als er Ende April in einem Dorfgeschäft fragte, ob er damit bezahlen könne, rief ein Angestellter die Polizei. Die Geschäftsführerin rechtfertigte das Vorgehen: Es seien die Richtlinien der Unternehmensleitung befolgt worden.
Bei einer dreistündigen Befragung der Familie durch die Polizei am 28. Mai zeigten die Beamten Material der Überwachungskameras des Ladens. Ein Polizeisprecher sagte, die Beamten seien davon ausgegangen, dass es sich um ein Kind mit einem Bündel Falschgeld handle. Bei einer Durchsuchung im Haus der Familie beschlagnahmte die Polizei 255 Euro Bargeld.
Den Bericht der Basler Zeitung finden Sie hier:
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