Mutmaßlicher Angreifer von Aschaffenburg wohl schuldunfähig

Nach dem tödlichen Angriff in Aschaffenburg: Zahlreiche Kerzen und Blumen sind im Park Schöntal in Gedenken an die Opfer des tödlichen Messerangriffs aufgestellt.
Bei einem Messerangriff in einem Park in Aschaffenburg starben ein zweijähriger Bub und ein 41-jähriger Deutscher.

Zusammenfassung

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  • Forensisch-psychiatrisches Gutachten legt nahe, dass der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist.
  • Der 28-jährige Beschuldigte ist vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht, während die Ermittlungen andauern.
  • Die Tat hatte eine Debatte über schärfere Migrationspolitik im Bundestagswahlkampf ausgelöst.

Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist nach Experten-Einschätzung wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig. 

Das ist das Ergebnis eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg nach Angaben der Ermittlungsbehörde inzwischen vorliegt. Zunächst hatte das Main-Echo darüber berichtet.

Gutachten sieht "hohe Wahrscheinlichkeit"

Demnach "bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm infolge einer psychiatrischen Erkrankung die Fähigkeit, das Unrecht der Tat einzusehen, gefehlt habe". 

An welcher Krankheit der Mann demzufolge konkret leide, dürfe man aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht sagen, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die endgültige Entscheidung über eine Schuldunfähigkeit müsste ein Gericht fällen.

Bis zu einem Prozess oder einem Sicherungsverfahren ist der 28-jährige Afghane vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Ermittlungen dauern unterdessen an. 

Früh Hinweise auf Erkrankung gefunden 

Der Mann soll am 22. Januar in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei Menschen schwer verletzt haben. Ermittler hatten schnell Hinweise auf eine psychische Erkrankung des Mannes gefunden - unter anderem entsprechende Medikamente in seinen Wohnräumen. 

Die Tat des ausreisepflichtigen Asylbewerbers hatte im Bundestagswahlkampf eine Debatte über eine schärfere Migrationspolitik entfacht. 

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