"Wunderheilerin" betrog Opfer um 480.000 Euro

Kürbis mit eingeschnitzter Hexe
Selbst ernannte "Wunderheilerin" behauptete, durch "Rituale" Krankheiten heilen zu könne. Das Urteil ist rechtskräftig.

Eine 57-jährige selbst ernannte Wunderheilerin ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch unter anderem wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu vierjähriger Haft verurteilt worden.

Die Frau hatte über Jahre hinweg Bekannte mit Ritualen behandelt und vorgegeben, auch schwere Erkrankungen wie Krebs oder Multiple Sklerose in den Griff bekommen zu können.

Betrügerin in Vorarlberg bezeichnete sich als "Hexe"

Zwölf Personen bezahlten ihr dafür knapp 480.000 Euro, eine davon allein 360.000 Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Wie Vorarlberger Medien am Dienstag berichteten, bezeichnet die Angeklagte sich selbst als "Hexe" und räumte vor Gericht ein, dass nicht alle ihre Behandlungen zu 100 Prozent gewirkt hätten.

Manche Rituale hätten "Erfolg gezeigt"

Auch dass manche ihrer Preise überzogen gewesen seien, gab sie zu - so verlangte sie etwa für zweimaliges Kartenlegen 1.600 Euro. Manche der Rituale hätten aber auch Erfolg gezeigt, so die 57-Jährige.

Zeugen berichteten davon, dass die Frau sie unter Druck gesetzt habe, wenn man eine Behandlung abbrechen wollte. Das sei gefährlich, habe die 57-Jährige gesagt.

Bei der Urteilsverkündung sagte der Richter, dass ihm angesichts der Betrügereien der Frau die Worte fehlten. Sie wurde wegen schweren Betrugs, Sozialleistungsbetrug - sie bezog unrechtmäßig über 40.000 Euro an Sozialhilfe - und betrügerischer Krida schuldig gesprochen. Das ergaunerte Geld muss sie ihren Klienten zurückzahlen. Da niemand Rechtsmittel anmeldete, ist das Urteil rechtskräftig.

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