Sexueller Kindesmissbrauch: Über sieben Jahre Haft für Vorarlberger
Ein 55-jähriger Vorarlberger ist am Mittwochnachmittag am Landesgericht Feldkirch wegen des schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. Im Prozess ging es vor allem um die Frage, ob sich das Opfer zum Zeitpunkt der sexuellen Handlungen noch im Schutzalter befand. Der Angeklagte hatte sich nicht schuldig bekannt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, berichtete ORF Radio Vorarlberg.
Der Mann gab vor Gericht zu, mit dem Mädchen ab dem Jahr 2010 Oral- und später auch Geschlechtsverkehr gehabt und dafür auch bezahlt zu haben.
Der Sex sei stets einvernehmlich geschehen, zu Beginn der sexuellen Beziehung sei das Mädchen bestimmt schon 15 Jahre alt gewesen, so der Mann. In einer dem Gericht vorliegenden Handynachricht schrieb das Opfer allerdings, dass es erst zwölf Jahre alt gewesen sei, als die sexuellen Handlungen mit dem Angeklagten anfingen. Die Heranwachsende führte fort, die Angelegenheit habe sie "kaputt gemacht".
Der Mann und das Mädchen - der Altersunterschied beträgt etwa 25 Jahre - hatten einander 2008 als Bewohner derselben Wohnanlage kennengelernt. Das Mädchen hat später auch als Babysitter auf die Kinder des Mannes aufgepasst.
Posttraumatische Belastungsstörung
Den Angaben des Staatsanwalts zufolge wurde bei dem Opfer eine schwere posttraumatische Belastungsstörung festgestellt.
Nach einer Geschlechtsumwandlung lebt die ehemals weibliche Person nun als Mann. Vor Gericht erschien er nicht, seine Aussagen wurde aufgezeichnet. Während der Vorführung des Videos war die Öffentlichkeit vom Prozess ausgeschlossen.
Letztlich sah es das Gericht als erwiesen an, dass das Mädchen zum Zeitpunkt der sexuellen Handlungen das vierzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hatte. Der Angeklagte wurde deshalb zu einer siebeneinhalbjährigen Haftstrafe sowie zur Zahlung von 25.000 Euro Teilschmerzengeld verurteilt.
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