Knalleffekt: OGH hebt Urteil gegen Bludenzer Bürgermeister Tschann auf
Simon Tschann bei den Vorarlberg-Wahlen im März 2025.
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil wegen Amtsmissbrauchs gegen den Bürgermeister der Vorarlberger Stadt Bludenz, Simon Tschann (ÖVP), aufgehoben. Damit geht das Verfahren zurück ans Landesgericht Feldkirch.
Die Vorwürfe seien von diesem nicht ausreichend begründet worden, hieß es bei der Urteilsverkündung am Dienstag in Wien. Von einem weiteren Vorwurf der fälschlichen Beurkundung wurde Tschann freigesprochen. Er zeigte sich in einer ersten Reaktion "sehr erleichtert".
Die Generalprokuratur hatte im September empfohlen, der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung stattzugeben. Tschann wurde im Dezember 2024 am Landesgericht Feldkirch schuldig gesprochen. Das Urteil lautete elf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldstrafe von 51.000 Euro.
Kein Schaden für das Bürgermeister-Amt
Der Bürgermeister habe 2021 als Baubehörde eine Bauabstandsnachsicht und eine Baubewilligung für eine Wohnanlage erteilt. Dabei seien nicht alle Voraussetzungen erfüllt gewesen, Tschann habe das gewusst.
Der Stadtchef zeigte sich damals von der Entscheidung des Schöffensenats erstaunt und meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Bei der Bürgermeisterwahl im vergangenen März schadete die Geschichte Tschann nicht, er wurde im ersten Wahlgang im Amt bestätigt.
Kommentare