Hund bei Hitze im Auto gelassen: Bedingte Haft für Herrl

Müssen Hunde bei großer Hitze im Auto ausharren, ist das für sie eine Qual. (Symbolbild)
Zu fünf Monaten bedinger Haft und einer Geldstrafe ist am Mittwoch ein 59-jähriger Mann am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch verurteilt worden der wegen Tierquälerei angeklagt war. Er hatte seinen Hund bei großer Hitze im Auto zurückgelassen, berichtet der ORF Vorarlberg am Donnerstag.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann hatte angegeben, seinen Hund nur rund 15 Minuten im Wagen gelassen zu haben. Zudem seien die Fenster leicht geöffnet gewesen und es habe Wasser gegeben. Laut Staatsanwaltschaft war der Hund aber etwa 25 Minuten im Auto – das sei bei den Temperaturen eine Qual gewesen.
Nicht der erste Schuldspruch
Ein Handyvideo belegte laut Anklage, dass es dem Tier nicht gut ging. Der Angeklagte war bereits früher wegen eines ähnlichen Vorfalls bestraft worden. Auch deshalb sprach der Richter nun erneut ein Schuldspruch aus. Die fünfmonatige Freiheitsstrafe wurde bedingt ausgesprochen. Zusätzlich muss der 59-Jährige eine Geldstrafe von 560 Euro zahlen.
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