Steirerin lässt sich zwölfmal vom selben Mann scheiden
Es ist ein äußerst bizarrer Fall von Rechtsmissbrauch, der es unlängst vor den Obersten Gerichtshof (OGH) geschafft hat. Alles beginnt im Jahr 1981, als eine Frau aus der Steiermark ihren ersten Ehemann verliert.
Ein Jahr später heiratet die Witwe ihren zweiten Ehemann, von dem sie sich 1988 scheiden lässt. Erneut bezieht die Frau nun Witwenpension und will auf diese offenbar nicht mehr verzichten – auch nicht, als sie ihren zweiten Ehemann wieder heiratet.
Zu jeder neuen Hochzeit gab es eine Abfertigung
Bis Mai 2022 hat die Frau ihren zweiten Mann noch weitere elfmal geheiratet und sich genauso oft scheiden lassen. Nach jeder Scheidung gewährte die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Frau nach 2,5 Jahren Wartefrist erneut die Witwenpension. Zudem erhielt sie nach jeder neuen Hochzeit eine Abfertigung in Höhe des 2,5-fachen Jahresbezugs der Witwenpension. Während der gesamten Zeit lebte das Ehepaar in einem gemeinsamen Haushalt und teilte sich "Haushaltstätigkeiten und die (wesentlichen) Kosten und unterhielt eine Geschlechtsgemeinschaft", hieß es vonseiten des Obersten Gerichtshof (OGH).
PVA stellte sich bei der zwölften Scheidung quer
Nach der zwölften Scheidung wurde die Pensionsversicherung schließlich stutzig und weigerte sich, der Frau die Pension erneut auszuzahlen.
Die Steirerin klagte und zog vor den OGH, dieser bestätigte im März das Urteil des Erstgerichts. Da die Lebensverhältnisse der beiden seit ihrer ersten Heirat unverändert blieben, könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Ehe unheilbar zerrüttet war. Die zwölfte Scheidung von ihrem zweiten Gatten stelle eine rechtsmissbräuchliche Inanspruchnahme des Scheidungsrechts dar, so der OGH.
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