Kein Ticket: Mann bedrohte in der Steiermark Zugbegleiter
Die Polizei verhaftete einen Mann, der Zugbegleiter bedroht und eine Bahnmitarbeiterin verletzt haben soll (Symbolbild).
Ein 41-jähriger Slowake steht im Verdacht, am Montagnachmittag zwei Zugbegleiter in der Steiermark bedroht und attackiert zu haben. Bei einem der Vorfälle wurde eine 52-jährige Zugbegleiterin schwer am Bein verletzt. Der Tatverdächtige wurde nach einer kurzen Fahndung von der Polizei festgenommen und befindet sich derzeit in Haft.
Laut Polizeibericht stiegen der Slowake und ein Pole (33) bereits in den Mittagsstunden in Graz in einen Zug Richtung Leibnitz ein. Bei einer Kontrolle stellte sich heraus, dass beide keine gültigen Fahrscheine besaßen. Als ein Zugbegleiter (32) sie aufforderte, entweder zu bezahlen oder auszusteigen, soll der 41-Jährige uneinsichtig reagiert und den Bahnmitarbeiter verbal bedroht haben. Beide Männer verließen den Zug schließlich an einer Haltestelle in Graz-Puntigam.
Männer versuchten ihr Glück erneut
Nur wenige Stunden später, kurz nach 14 Uhr, versuchten dieselben Männer am Bahnhof Hengsberg erneut, ohne gültige Fahrkarten einen Zug zu besteigen.
Die 52-jährige Zugbegleiterin, die über den früheren Vorfall informiert war, erkannte die Männer und verweigerte ihnen den Zutritt. Daraufhin soll der 41-Jährige die Frau im Einstiegsbereich eines Zugabteils attackiert haben. Die Zugbegleiterin stürzte und erlitt eine schwere Beinverletzung. Sie wurde vom Roten Kreuz ins LKH Südsteiermark nach Wagna gebracht.
Nach einer Anzeige leitete die Polizei eine Fahndung ein, an der mehrere Streifen aus dem Bezirk Leibnitz beteiligt waren. Eine Zivilstreife der Polizeiinspektion Wildon entdeckte die Verdächtigen auf einem etwa 150 Meter vom Bahnhof entfernten Hochsitz. Beide Männer waren alkoholisiert.
Slowake wurde festgenommen
Während gegen den 33-jährigen Polen kein konkreter Tatverdacht vorlag, wurde der 41-jährige Slowake festgenommen. Er wollte sich zu den Vorwürfen nicht äußern. Obwohl die Staatsanwaltschaft Graz zunächst eine Anzeige auf freiem Fuß anordnete, verfügte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl die Festnahme des Mannes aufgrund fremdenrechtlicher Bestimmungen.
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