Vier Jahre Haft im Grazer "Aula"-Prozess: Nicht rechtskräftig

Landesgericht für Strafsachen
Geschworenen verurteilten den ehemaligen Chefredakteur des Magazins wegen Wiederbetätigung.

Beim "Aula"-Prozess im Grazer Straflandesgericht endete am Mittwochabend die stundenlange Verlesung des Wahrspruchs der Geschworenen mit einem klaren Urteil. Der frühere Chefredakteur des rechten Magazins "Aula" endete mit der Verurteilung zu vier Jahren unbedingter Haft. Der Urteilsspruch ist nicht rechtskräftig. 

Der Anwalt des Beschuldigten hatte drei Tage Bedenkzeit angemeldet, der Staatsanwalt nahm das Urteil kommentarlos entgegen. 

In der Früh hatte es für den ehemaligen Chefredakteur des Magazins eine Verurteilung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes - nationalsozialistische Wiederbetätigung gegeben. Das Strafausmaß wurde für den Abend angekündigt.

Gleich zu Beginn gab es für den ehemaligen Chefredakteur des Magazins eine Verurteilung nach Paragraf 3g des Verbotsgesetzes - nationalsozialistische Wiederbetätigung. Das haben die Geschworenen einstimmig entschieden. Die Verlesung des Urteils ist allerdings noch lange nicht zu Ende. Weitere Entscheidungen und das Strafausmaß werden noch verkündet.

Keine Einigung der acht Geschworenen

Bei der ersten Hauptfrage, bei der es um eine Verurteilung nach dem Paragraf 3d des Verbotsgesetzes ging, waren sich die acht Geschworenen in ihrer gut dreistündigen Beratung Dienstagnachmittag nicht einig. Sie stimmten vier zu vier, wie die APA berichtet, weshalb es hier im Zweifel zu keiner Verurteilung kam. Bei einer Verurteilung nach Paragraf 3d wäre das Strafmaß bei zumindest fünf und bis zu zehn Jahren gewesen. Der Paragraf 3g sieht dagegen eine Verurteilung von "nur" ein bis zehn Jahren vor.

 Am Nachmittag war die Verlesung des Wahrspruchs noch im Gange. Damit ist auch die Urteilsverkündung noch nicht abgeschlossen und das Urteil auch nicht rechtskräftig. Erst am späten Nachmittag wird noch die Entscheidung verkündet, ob der angeklagte Martin Pfeiffer auch nach dem Paragraf 3h verurteilt wird. 

Er soll laut Staatsanwalt Christian Kroschl während der laufenden Verhandlung mit seinen Antworten NS-Verbrechen verharmlost haben. 

Am Ende der Verlesung der Entscheidung der Geschworenen wird Richter Erik Nauta noch das Strafausmaß verkünden. Damit ist allerdings erst am späten Nachmittag oder Abend zu rechnen.

Die Anklage listet die etwa 300 Artikel aus dem mittlerweile eingestellten Magazin auf, die unter anderem Rassenlehre und Antisemitismus propagiert haben sollen. Sie wurden einzeln in teils langen Verhandlungstagen mit den Geschworenen besprochen. Pfeiffer war zu seiner Zeit als Chefredakteur auch FPÖ-Bezirkspolitiker in Graz und hat bisher alle Vorwürfe von sich gewiesen. 

Vorwurf: "Aula" als Plattform für Rassismus

Er soll unter anderem Rassismus, Herrenrassen- und völkischem Denken sowie einem biologisch-rassistischen Volksbegriff und nationalsozialistischen Rassentheorien in der "Aula" eine Plattform geboten haben, lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.

Der ehemalige Chefredakteur war zunächst wegen des Paragrafen 3d des Verbotsgesetzes angeklagt worden. Er soll von 2005 bis Juni 2018 teilweise als Autor in publizierten Beiträgen "nationalsozialistische Propaganda-Stereotype" verwendet haben. Damit sollen andere zur NS-Wiederbetätigung angestiftet worden sein. Dieser Vorwurf hielt allerdings nicht. Stattdessen entschieden die Geschworenen, dass Pfeiffer den Paragraf 3g des Verbotsgesetzes, die nationalsozialistische Wiederbetätigung, erfüllt hat.

SOS Mitmensch bezeichnet Urteil als "politischen Supergau"

Die Menschenrechtsorganisation SOS Mitmensch, die mit einer Anzeige die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Graz ins Rollen gebracht hatte, bezeichnete das Urteil "angesichts der engen Verflechtungen mit der FPÖ als 'politischen Supergau'". Der erstinstanzliche Schuldspruch richte sich auch gegen die FPÖ, da deren Politiker "das Magazin mitbetrieben und finanziell gefördert" hätten, so SOS Mitmensch. 

"Es ist mir unverständlich, warum die Behörden hier über Jahrzehnte nicht einschreiten wollten. Umso wichtiger ist jetzt das richtungsweisende Urteil, welches heute am Grazer Straflandesgericht gefällt wurde: NS-Glorifizierung ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen", sagte Lukas Hammer, Sprecher der Grünen für Rechtsextremismus und Gedenkpolitik, in einer Aussendung.

SPÖ: Enge Verflechtung zwischen FPÖ und "Aula" sei erschütternd

Das Urteil setze nach Meinung der SPÖ ein klares Zeichen: "Nationalsozialistische Wiederbetätigung hat in Österreich keinen Platz - nicht in den Medien, im öffentlichen Austausch oder im Netz. Jeder Fall, in dem das Verbotsgesetz angewendet wird, zeigt aufs Neue, wie unverzichtbar dieses Gesetz ist und wie aufmerksam wir als demokratische Gesellschaft bleiben müssen." Die laut SPÖ enge Verflechtung der FPÖ mit der "Aula" sei erschütternd. "Das ist kein Einzelfall, das hat System. Die FPÖ hat ein Magazin unterstützt, das laut Gericht über Jahre nationalsozialistische Ideologie verbreitet hat", unterstrich SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim.

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