Geld allein tut es nicht: Auf welchen Tauschhandel sich Audi in Salzburg einlässt

Am Mönchsberg steht ein Pavillon, ein zirka fünf mal fünf Meter großer Betonbungalow, in dem Audi ein Auto versteckt. Eines, das öffentlich noch nicht zu sehen sein darf. Das ist schon einigermaßen skurril, aber noch nicht die Geschichte. Für die Genehmigung dieses Pavillons, hoch oben über der Stadt Salzburg, im Grünland, im Landschaftsschutzgebiet, gab es nämlich eine besondere Auflage. Und nein: kein Geld ist für diese Errichtungs-Erlaubnis geflossen.

Audi durfte das Objekt errichten - aber nur mit Gegenleistung.
Erst Absage, dann Zusage, aber...
Montag, 21. Juli, Audi stellt den neuen Q3 auf dem Salzburger Mönchsberg erstmals vor. Ein SUV, salbeigrün. Die Aufmerksamkeit der anwesenden Gäste wird jedoch auch auf den Betonpavillon gelenkt, der hinter dem Audi steht. Darin verbirgt sich ein besonderes Auto, über das wir an diese Stelle noch nicht reden dürfen.
„Das Aufstellen dieses Baus war nicht so einfach“, erklärt Thomas Beran, Brand Director Audi Österreich. Zuerst habe man eine Absage für das temporäre Errichten bekommen, erst auf Nachfrage gab es ein Einlenken – und dann doch eine Zusage von Seiten der Stadtverwaltung. Aber nur unter besonderer Auflage: Man dürfe den Betonpavillon errichten, wenn man im Gegenzug eine Gartenarbeit übernimmt. Konkret: ein naheliegendes Brombeer-Dickicht freischneidet. Die Genehmigung erfolgte also, weil es eine Gegenleistung in Form einer Dienstleistung durch einen Gärtner gibt. Tauschhandel also.
Eine Nachfrage bei der MA 05/01, Baurechtsamt, bringt Licht in die Auflagen-Skurrilität. Wir erreichen Alexander Würfl, den Amtsleiter persönlich, der uns den Sachverhalt sehr freundlich und überaus kompetent erklären kann.

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"Wir sind nicht glücklich"
„Der Mönchsberg ist ein Landschaftsschutzgebiet, da darf grundsätzlich nicht gebaut werden“, sagt Würfl. Laut Baurecht würde aber eine befristete Aufstellung eines Bauwerks, provisorisch und nur bis zu maximal drei Wochen, in Aufnahmen möglich sein. Unter Vorschreibung von sogenannten Ausgleichsmaßnahmen dürfe der zuständige Sachverständige so etwas erlauben. Aber eben nur, wenn ein entsprechender Ersatz geleistet wird, um "die befristete Schädigung des Landschaftsbildes auszugleichen".
„Wir sind nicht glücklich über solchen Anfragen, weil grundsätzlich keine Anlagen in den Landschaftsschutz gehören“, sagt Amtsleiter Alexander Würfl. Aber: Der Mönchsberg sei ein benutztes Gebilde, wo zwar auch nichts grob hingestellt werden dürfe, aber so ein Pavillon tue ja auch niemanden weh. „Es ist das Ermessen des Sachverständigen, so eine Anfrage abzuwägen und bestmöglich zu entscheiden“, erklärt Würfl. Und fügt gleich hinzu: „Überall geht das natürlich nicht.“
In diesem Fall wurde die Genehmigung am 14. Juli 2025 erteilt, den Betonpavillon für zwölf Tage aufstellen zu dürfen. Unbeleuchtet müsse das Objekt sein, von 20 Uhr abends bis 6 Uhr früh dürfe es keinen Betrieb geben. Zudem: Glastüren sind nicht erlaubt, wegen der Vögel, die dagegen fliegen könnten. Als Gegenleistung wurde das Freischneiden des Brombeerdickichts vereinbart. Wer diese Arbeit schon einmal gemacht hat, weiß, was das heißt.
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