Ein Punschstand in der Wiener City bekam vergangenes Wochenende deshalb Probleme mit der Polizei. Rund 30 Personen hatten sich dort einen Punsch to go gekauft, hatten aber das „to go“ missachtet und waren direkt vor dem Standl stehen geblieben. Die Polizei löste das vorweihnachtliche Trinken daraufhin auf, weil die Abstandsregeln nicht beachtet worden waren.
Dass sich die Situation am ersten Adventwochenende großartig ändern wird, ist nicht zu erwarten. Auch im Wiener Museumsquartier wird mittlerweile von mehreren Lokalen Punsch ausgeschenkt – zum Mitnehmen, versteht sich.
Die Abstandsregeln werden aber in vielen Fällen augenscheinlich nicht eingehalten. Wie oft das genau passiert, kann die Polizei nicht beziffern, da in der Anzeige nicht aufgenommen wird, ob man während des Punschtrinkens angezeigt wurde.
Das Wiener Marktamt nimmt selbst keine Kontrollen wegen der Umsetzung der Covid-19-Maßnahmen vor. Denn grundsätzlich ist das Ausschenken von Punsch nicht illegal. Gastro-Betriebe dürfen in der Zeit des Lockdowns von 6 bis 19 Uhr Speisen und Getränke zur Abholung anbieten. Das Haus verlassen dürfte man aber eigentlich nur zur Abdeckung der täglichen Grundbedürfnisse, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden, zur Hilfeleistung, für unaufschiebbare Behördentermine oder zum Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit.
Aber wie passen Punsch und Glühwein in diese Regelung? Ist der Punsch ein österreichisches Grundbedürfnis oder trägt er gar zur psychischen Gesundheit bei? Bei Punsch und Glühwein dürfte sich für die Lockdown-Müden eine Grauzone auftun.
Der KURIER hat bei den verantwortlichen Behörden recherchiert. Eine Anfrage beim zuständigen Wiener Gesundheitsamt wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht beantwortet.
Auch das Gesundheitsministerium musste für die Frage „Ist Punsch to go an Punschständen während des Lockdowns erlaubt?“ erst ihre Juristen fragen. Das Ergebnis: Ja, „Punschen“ ist erlaubt. „Nachdem die Abholung in Gaststätten erlaubt ist, dürfen diese auch Punsch zur Abholung anbieten. Anzumerken ist, dass die Konsumation erst mit einem Abstand von 50 Metern stattfinden darf“, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne).
Solange man also genügend Abstand hält und auch die Maskenpflicht umsetzt, ist der vorweihnachtliche Alkoholkonsum trotz Covid-19 in Ordnung. Ob sich aber nach ein paar Heißgetränken auch alle an die Vorgaben halten, ist fraglich. Am vergangenen Wochenende wurden Freitag und Samstag österreichweit 492 Verstöße gegen das Epidemiegesetz oder das aktuelle Covid-19-Maßnahmengesetz angezeigt oder Organmandate ausgestellt.
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