Wiederbetätigungsprozess: Festnahme im Gerichtssaal

(Symbolbild)
Landesgericht Klagenfurt: Freund des verurteilten Angeklagten trägt einschlägige Tätowierung am Handrücken.

Beim Wiederbetätigungsprozess gegen einen 30-jährigen Deutschen am Landesgericht Klagenfurt ist am Dienstag ein Freund des Angeklagten aus dem Gerichtssaal heraus festgenommen worden. Der Mann fiel durch eine einschlägige Tätowierung am Handrücken auf, die alarmierte Polizei führte ihn ab. Die Vernehmung des Mannes war zu Mittag noch im Gange.

Odalrune, in Österreich verboten

Während der 30-Jährige nicht rechtskräftig zu 24 Monaten Haft, davon vier Monate unbedingt, verurteilt worden ist, droht seinem Freund nun ebenfalls ein Strafverfahren. Staatsanwalt Markus Kitz, der als Zuhörer im Schwurgerichtssaal gesessen war, hatte die Tätowierung bemerkt. "Es handelt sich um eine Odalrune, die in Österreich verboten ist", erklärte er gegenüber der APA. Daher habe er die Polizei verständigt, die den Mann festgesetzt hätte. Ob der Mann, es dürfte sich ebenfalls um einen deutschen Staatsbürger handeln, in Untersuchungshaft genommen oder nach der Vernehmung auf freien Fuß gesetzt wird, war vorerst noch offen.

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