Weinbauer in Graz vor Gericht: Ribiselmus im Schilcher gefunden

OBERÖSTERREICH: PROZESS GEGEN MUTMASSLICHE STAATSVERWEIGERER IN STEYR
Schwerer gewerbsmäßiger Betrug angeklagt. Prozess nach vier Jahren vor dem Abschluss.

Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag ein seit 2016 laufender Prozess gegen einen Winzer fortgesetzt worden. Der steirische Weinbauer soll seinem Schilchersekt Ribiselmus zugefügt haben. Der Angeklagte leugnete vehement und vermutete einen Sabotageakt der Konkurrenz. Ein Sachverständiger erklärte, das Produkt hätte nicht als "Wein", sondern nur als "weinhaltiges Getränk" verkauft werden dürfen.

Der Prozess hatte im Dezember 2016 begonnen und sich nun über fast vier Jahre hingezogen. Diesmal legte der Angeklagte gleich zu Beginn der Verhandlung einen cremefarbenen Geschenkkarton mit zwei Flaschen Schilchersekt und einem kleinen Glas Ribiselmus auf den Richtertisch. Dies sei als "die steirische Antwort auf Bellini" gedacht gewesen, erläuterte er die Werbeidee, daher habe er auch Ribiselmus in seinem Betrieb erzeugt.

Neid von Konkurrenten

Der Angeklagte vermutete Neid von Konkurrenten und betonte, er habe niemals Ribisel zugesetzt. Aufgeflogen war die Sache, weil bei einer Kontrolle Spuren von Weindirektträger-Farbstoff gefunden wurde, was lediglich eine Verwaltungsstrafe von 200 bis 250 Euro nach sich gezogen hätte. Der Weinbauer selbst schickte aber zur Abklärung weitere Proben an ein Labor, wo dieser Stoff nicht mehr gefunden wurde, dafür die Spuren von Ribisel. "Niemand, der etwas zu verbergen hat, wird so etwas tun", war der Verteidiger überzeugt.

Nicht nur der Imageschaden, auch die finanziellen Einbußen waren enorm. "Wir haben alles zurückgeholt, von Burgenland bis Vorarlberg", erzählte der Angeklagte. Die Firma Spar habe ihn komplett ausgelistet, mit allen Produkten, nicht nur mit dem verdächtigen Schilcher. Im Vorjahr habe sein Betrieb einen Verlust von 50.000 Euro gemacht, heuer habe man zumindest auf eine ausgeglichene Bilanz gehofft. "Wie schaut es jetzt durch Corona aus?", fragte Richterin Elisabeth Juschitz. "Düster", antwortete der Befragte. Derzeit laufe der Vertrieb vor allem online und über einige Händler, die die Gastronomie beliefern würden.

Nach vier Jahren war nun endlich der Sachverständige am Wort: Er führte aus, dass die beanstandeten Produkte nicht als Wein bezeichnet hätten werden dürfen, sie hätten als "weinhaltiges Getränk" deklariert werden müssen. Der Zusatz von Ribiselmus sei in keiner Weise gesundheitsschädlich gewesen, die größte Veränderung sei beim Geruch bemerkbar gewesen.

Ein Urteil wurde für den Nachmittag erwartet.

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