Wehrlose 16-Jährige sexuell missbraucht: Junge Männer verurteilt

Symbolfoto: Laut Polizeiangaben bestätigte eine Obduktion am Montag die Identität des jungen Mannes.
16 und 19 Jahre alte Burschen vergingen sich in Vorarlberg an betrunken schlafendem Mädchen und machten Fotos.

Zwei junge Männer sind am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen 16-Jährigen zu Geldstrafen und bedingten Haftstrafen verurteilt worden. Die zum Tatzeitpunkt 16 und 19 Jahre alten Burschen hatten sich im Dezember 2016 an der betrunken schlafenden Jugendlichen vergangen und Fotos gemacht, berichtete die " Neue Vorarlberger Tageszeitung" am Donnerstag.

Die beiden Burschen aus dem Bezirk Bludenz hatten ihre Bekannte nach einer Geburtstagsparty mit in die Wohnung des 16-Jährigen genommen. Das erheblich alkoholisierte Mädchen schlief dort auf der Couch ein, was die Burschen ausnützten. Sie zogen die Jugendliche aus und vergingen sich mehrfach an ihr. Die 16-Jährige bekam davon nach eigenen Angaben nichts mit. Zudem machte der 16-Jährige mit seinem Smartphone Fotos von dem nackten Mädchen und schickte diese seinem Komplizen aufs Handy.

Bedingte Haftstrafe und Geldstrafe

Die Männer waren am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und pornografischer Darstellung Minderjähriger angeklagt. Der heute 18-jährige Erstangeklagte wurde laut dem Zeitungsbericht dafür vom Gericht zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten sowie einer Geldstrafe von 1.000 Euro (250 Tagsätze zu vier Euro) verurteilt. Der Strafrahmen lag wegen seines jugendlichen Alters bei bis zu fünf Jahren Haft. Über den heute 21-jährigen Mitangeklagten, dessen Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft lag, wurden eine bedingte Gefängnisstrafe von sieben Monaten sowie eine Geldstrafe von 1.500 Euro (300 Tagsätze zu fünf Euro) verhängt.

Zudem müssen die Männer der Jugendlichen 2.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen. Mildernd wurde den Männern ihre Unbescholtenheit und die Alkoholisierung in der Tatnacht angerechnet, ebenso die Tatsache, dass sie sich im Wesentlichen geständig zeigten. Da die Verteidiger und die Staatsanwaltschaft mit dem Richterspruch des Schöffensenats unter Vorsitz von Richter Richard Gschwenter einverstanden waren, ist das Urteil laut dem Bericht bereits rechtskräftig.

Die Smartphones der Angeklagten werden vernichtet.

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