Urteil: Wegschieben von Polizisten ist nicht strafbar

Urteil: Wegschieben von Polizisten ist nicht strafbar
Gestoßen oder geschoben? Frau soll durch Polizisten gestürzt und verletzt worden sein - die beiden wurden freigesprochen.

Die Richterin ist deutlich: „Es stellt sich die Frage, wie lange sich Polizeibeamte gewisse Dinge anhören müssen.“ Die beiden Polizisten aus Leoben, die sie als Angeklagte vor sich hat, sollen jedenfalls mehrmals „Schleicht’s euch“ von einer betrunkenen Frau gehört haben, die ihnen immer näher gekommen sei.

Dieses Näherkommen zerpflückt ein Gutachter am Donnerstag beim zweiten Verhandlungstag rund um den Fall, der im Frühjahr 2017 Schlagzeilen machte: Eine Frau beklagte, von den Beamten auf dem Leobner Hauptplatz umgestoßen und verletzt im Stich gelassen worden zu sein. Ohnmächtig sei sie gewesen, doch die Beamten seien einfach weggegangen, ohne sich um sie zu kümmern.

Video aufgetaucht

Zunächst wurde das Verfahren von der Justiz eingestellte, aber dann doch im Sommer 2017 angeklagt: Ein kurzes Video tauchte zuvor auf, das die Vorwürfe der Steirerin zu bestätigen schien. Schubser, Sturz und die Beamten drehen sich um und gehen weg. Die Landespolizeidirektion suspendierte die Kollegen vorläufig vom Dienst, nachdem das Video bekannt wurde.

Körperverletzung und unterlassene Hilfeleistung sind angeklagt, bei einem der Beamten geht es auch um den Verdacht des Amtsmissbrauches. Er soll falsch in den Akt eingetragen haben. Beim ersten Verhandlungstag im Juli beteuern die Polizisten jedoch: Die Steirerin sei nur weggeschoben worden und nicht gestoßen. Dabei sei sie von selbst gestürzt und habe sich dabei am Kopf abgeschürft. Danach hätten sie ihr Hilfe angeboten, doch als Antwort nur „Schleicht’s euch“ gehört. Dabei bleiben die Angeklagten auch am Donnerstag.

Im Prozess tauchen Zweifel auf. Das Video zeigte vieles, aber nicht alles: Tatsächlich haben die Beamten die Rettung alarmiert und kamen wieder. Ein Zeuge beteuert, die Steirerin sei nicht bewusstlos gewesen. Ein anderer erinnert sich, sie habe die Polizisten provoziert. Da kommt der Gutachter zum Einsatz: Er spricht über das „Nah-Distanz-Verhältnis“, das die Steirerin unterschritten habe, mehrfach sogar.

Okay vom Gutachter

Einfacher ausgedrückt: Die alkoholisierte Frau sei den uniformierten Beamten zu nahe gerückt. Die Schlussfolgerung des Sachverständigen daraus: Die Polizisten hätten richtig gehandelt, in dem sie die Frau von sich wegschoben. Der Gutachter denkt sogar noch weiter: „Massiveres Vorgehen“ wäre in so einem Fall auch noch zulässig gewesen. Wie dieses „massivere Vorgehen“ aussieht, bleibt im Dunklen. Die Richterin folgt dieser Einschätzung und spricht die Polizisten Donnerstagmittag in allen Punkten frei (nicht rechtskräftig). Sie habe kein rechtswidriges Verhalten erkennen können, begründet sie: Hilfe sei nicht unterblieben, wegschieben sei nicht wegstoßen. Im Falle eines Schuldspruchs hätten den Beamten bis zu fünf Jahre Haft gedroht.

Ein Nebenschauplatz dieses Prozesses endete dagegen bereits im Juli mit einer bedingten Haftstrafe: Ein Zeuge behauptete zunächst, er könne sich nicht erinnern, änderte seine Meinung aber später fünf Monate bedingt wegen Falschaussage (nicht rechtskräftig).

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