Warum man Behörden besser nicht ärgern sollte
Eine Parkstrafe aus Graz ärgerte einen Steirer so sehr, dass er sie in 17 Teilbeträgen beglich: Der 55-Jährige überwies an zehn Tagen hintereinander Summen zwischen 17 Cent und 4,22 Euro.
Die Grazer Beamten ärgerten sich ebenfalls, allerdings über die Futzelei. Schließlich mussten sie die kleinen Beträge jeweils der ausstehenden Strafe zuordnen und bearbeiten. Sie konterten deshalb mit dem selten angewandten Paragraf 35 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrengesetzes: Sie verhängten 80 Euro Strafe, weil der Mann „mutwillig die Tätigkeit einer Behörde“ in Anspruch nahm. Die Höchststrafe in diesem Fall beträgt 726 Euro.
Doch auch die zusätzlichen 80 Euro Strafe wollte der Steirer so nicht hinnehmen und berief dagegen. Der Unabhängige Verwaltungssenat Steiermark gab dem Grazer Magistrat aber jetzt recht: Die Kleinstbeträge hätten „unnötigen Behördenaufwand“ verursacht, begründet UVS-Leiter Gerhard Gödl. Der Steirer habe „aus Freude an der Behelligung der Behörde“ gehandelt oder kurz ausgedrückt: Er habe sich wohl rächen wollen. Jetzt hoffen die Beamten, dass der Steirer die verhängten 80 Euro auf einmal bezahlt.
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