Vermeidbarer Tod eines Kleinkindes: Ärzte vom Dienst abgezogen

Vermeidbarer Tod eines Kleinkindes: Ärzte vom Dienst abgezogen
Ein besonders tragischer Zwischenfall vor einem Jahr im Salzburger Landeskrankenhaus hat nun Konsequenzen.

Im April 2018 war der 17 Monate alte David wegen eines Blutschwämmchens an der Wange operiert worden. Der Eingriff erfolgte unter Narkose, obwohl der Bub zuvor etwas gegessen hatte, also nicht nüchtern war. Kurz nach Beendigung der Operation hat der Bub Erbrochenes eingeatmet. Elf Tage nach den Komplikationen ist er im Krankenhaus gestorben.

Ein nun vorliegendes Gerichtsgutachten kommt zur Ansicht, dass der sofortige Eingriff nicht nötig gewesen wäre. Deshalb hat die Klinikleitung Konsequenzen gezogen und die zwei behandelnden Ärzte vom Patientenkontakt abgezogen. Diesen seien bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens Verwaltungstätigkeiten vorbehalten.

Die Staatsanwaltschaft Salzburg hatte das Gutachten in Auftrag gegeben. Sie ermittelt wegen grob fahrlässiger Tötung gegen fünf Ärzte und die Landeskliniken nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz. Die beiden Ärzte, ein Kinderchirurg und ein Anästhesist werden als Beschuldigte geführt, die übrigen als Verdächtige.

Operation auch später möglich

Im kinderchirurgischen Gutachten kommt Primar Günter Fasching vom Klinikum Klagenfurt zum Schluss, dass die Operation auch später hätte erfolgen können, und zwar dann, wenn David wieder nüchtern gewesen wäre. Die Frist beträgt sechs Stunden. Zudem seien zum Zeitpunkt des Eingriffs noch nicht alle Möglichkeiten zur Blutstillung ausgeschöpft worden. Die Blutung hätte auch auf andere Weise gestoppt werden können.

„Das unabhängige Gerichtsgutachten sieht in Teilbereichen Behandlungsfehler, die SALK ziehen Konsequenzen“, teilten die Salzburger Landeskliniken (SALK) in einer Stellungnahme mit.

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