Uwe Scheuch wegen Bestechlichkeit erneut schuldig gesprochen

PROZESS GEGEN UWE SCHEUCH
Der ehemalige FPÖ-Politiker musste sich bereits zum vierten Mal vor Gericht verantworten.

Der ehemalige freiheitliche Politiker Uwe Scheuch musste sich seit gestern am Landesgericht Klagenfurt vor Richter Dietmar Wassertheurer unter anderem wegen Bestechung verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm, zwei weiteren Angeklagten und der Werbeagentur Ideenschmiede Bestechung, Vorteilszuwendung, Geschenkannahme durch Beamte und Vorteilsannahme vor.

Am Mittwoch ist Scheuch am Landesgericht Klagenfurt wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme schuldig gesprochen worden. Richter Dietmar Wassertheurer verhängte eine Zusatzstrafe im Ausmaß von sechs Monaten, die bedingt nachgesehen werden. Auch der Mitarbeiter Scheuchs wurde schuldig gesprochen, auf eine Zusatzstrafe wurde verzichtet.

Wassertheurer begründete die Schuldsprüche unter anderem mit der Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Aussagen des Mitarbeiters. Dieser hatte vom Chef der Agentur Ideenschmiede Zahlungen auf ein von ihm eröffnetes Konto erhalten. Der 43-Jährige habe die Agentur mit Aufträgen des Landes versorgt, Geld kassiert und von dem Konto Ausgaben Scheuchs bezahlt.

Dass Scheuch nichts davon gewusst haben soll, der Mitarbeiter dem Parteichef nicht gesagt habe, dass der Agenturchef Zahlungen leiste, sei wenig glaubwürdig. Das Junktim zwischen den lukrativen Aufträgen für die Agentur und den Zahlungen an die Partei sei offensichtlich. Scheuch gab keine Erklärung ab, der ehemalige Mitarbeiter erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Prozess

Über die Agentur sollen aus Aufträgen von Scheuchs Regierungsbüros Kick-back-Zahlungen geflossen sein, die ihm bzw. der Partei zugutekamen, so der Vorwurf. Ein Mitarbeiter eröffnete damals ein Bankkonto, über das laut Anklage Gelder für den Politiker bzw. die Partei verwendet wurden. Das Regierungsbüro wie auch der Beamte standen demnach in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Werbeagentur, die von 2006 bis 2014 Aufträge des Büros mit einem Volumen von fast 1,5 Millionen Euro erhielt.

Scheuch soll zudem 2009 mit einer anderen Werbeagentur ein "Projekt Nationalpark" besprochen haben. Bei der Anschaffung von 72 E-Bikes für den Nationalpark Hohe Tauern sei vereinbart worden, dass pro Bike 100 Euro Kickback an Scheuch fließen sollten. Das geht aus einem internen Aktenvermerk hervor, den der Prokurist der Agentur verfasst hatte. Bei seiner Einvernahme am Mittwoch versuchte er darzulegen, dass der Begriff Kickback einen Geldrückfluss an die Agentur bedeute, um Werbematerial zu finanzieren. Diese Version befand Richter Wassertheurer für wenig glaubhaft und verurteilte Scheuch auch wegen Bestechlichkeit. Dass das Projekt nicht realisiert worden war, machte für die Strafbarkeit keinen Unterschied.

Scheuch: "80 Prozent möglicher Kunden verloren"

Scheuch meldete sich nach den Plädoyers von Ankläger und Verteidigern im Gerichtssaal selbst zu Wort. Er sei 2012 aus der Politik ausgeschieden, wegen seiner Verurteilung dürfe er an keinem öffentlichen Auftrag teilnehmen. Unlängst habe er eine Gewerbeberechtigung beantragt, diese sei ihm wegen seiner Vorstrafe verwehrt worden. Zudem stehe er seit Jahren immer wieder in den Schlagzeilen: "Ich habe sicher mit der Berichterstattung von gestern und heute 80 Prozent meiner möglichen Partner und Kunden verloren." Mit dem Wissen von heute sei ihm klar, dass er damals anders agieren hätte sollen, so Scheuch.

Wassertheurer meinte in seiner Urteilsbegründung, die Nebenwirkungen der bisherigen Verurteilungen von Scheuch seien beim Strafausmaß berücksichtigt worden. Bei einer Maximalstrafe von fünf Jahren Haft seien sechs Monate bedingt daher ausreichend. Angesichts der Tatsache, dass Scheuch bisher Geldstrafen in der Höhe von fast 100.000 Euro bezahlt habe, sei auch von einer weiteren Geldstrafe abgesehen worden. Geständnis habe es allerdings keines gegeben.

Der ehemalige Mitarbeiter Scheuchs erbat drei Tage Bedenkzeit. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig gab ebenso keine Erklärung ab wie Scheuch selbst.

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