© Gubisch

Jugendschutz

Unterwegs mit der Nachtstreife

Polizisten rücken in Graz zu Schwerpunktaktionen aus, um Jugendliche zu kontrollieren.

von Elisabeth Holzer-Ottawa

11/01/2013, 07:00 PM

Sieben, acht Burschen stehen vor dem Bankerl im dunklen Park mitten in der Grazer Innenstadt. Rund um sie auf dem Boden liegen Plastikbecher, Zigarettenstummel, Flaschen. Die Gruppe Erwachsener, die augenscheinlich nur vorbeigehen will, ignorieren die Jugendlichen.

Bis plötzlich Taschenlampen aufblitzen. „Guten Abend, Polizei“, grüßen die Beamten und fordern die Ausweise der Jugendlichen. Da beginnen einige in den Taschen zu kramen, einer lässt rasch etwas aus der Hand fallen, der Nächste schnell eine Flasche verschwinden. Zu spät, der Beamte hat den jungen Mann längst mit dem Wodka gesehen. „Die war schon vorher da“, protestiert der 16-Jährige. „Ich hab’s nur angeschaut.“ Ein bis zwei Mal pro Monat rückt die Jugendschutzstreife rund um Abteilungsinspektor Robert Rieger zu Schwerpunktaktionen in Graz aus. Das neue Jugendschutzgesetz erlaubt ihnen erstmals, auch Organmandate auszustellen (siehe unten). Aber eine Geldstrafe allein hält Rieger für zu wenig. „Wir kassieren nicht nur, sondern fragen auch die Daten der Eltern ab und zeigen sie an. Mit den Eltern reden wir immer.“

„Hab’ eh genug Geld“

Doch das wirkt nicht immer abschreckend. Ein 17-Jähriger wird mit Hochprozentigem erwischt. Er weiß, dass er zahlen muss. „Ich hab’ eh genug Geld da“, sagt der Bursche, seine Freunde lachen. Die Ankündigung, dass auch seine Mutter angerufen wird, quittiert er mit einem Achselzucken. „Was soll die schon sagen?“

Aushalten müssen die Beamten einiges: Beleidigungen und Beschimpfungen sind die Regel. Ein Jugendlicher behauptet, schon 18 Jahre zu sein und redet sich immer mehr in Rage. Er schrammt haarscharf an einer Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt vorbei, weil er sich mit zwei Polizistinnen anlegt.

36 Anzeigen und 19 Organmandate hat die Jugendschutztruppe Donnerstagnacht, zu Halloween, ausgestellt. Der Rosariumpark am Burgring, der Schlossbergstollen, die Hans-Sachs-Gasse in der Innenstadt und der Parkplatz vor einer Riesendiskothek sind die Stellen, wo die Polizisten immer wieder Jugendliche aufgreifen. „Kontrolle in den Lokalen kommt kaum noch vor, das ist nicht mehr so notwendig“, schildert Rieger. „Die Wirte sind da zum Glück selbst ziemlich dahinter.“ Mädchen und Burschen würden nahezu gleich oft gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen, bedenklich sei aber, dass sich Rauchen und Suchtgiftmissbrauch „fast schon die Waage halten“.

Frizzante

In Zivilwagen und Zivilkleidung, betont lässig, ziehen die acht Polizisten ihre Runden. Auf einer Bank sitzen zwei Mädchen und ein Bub. Unter der Bank: eine leere Flasche Frizzante. Doch der Alkoholvortest ergibt null Promille. Einzig eine 17-Jährige bekommt ein Problem, sie hat keinen Ausweis dabei. „Es tut mir so leid“, beteuert sie. Entschuldigen reicht dem Beamten nicht: „Sie können gleich zahlen oder es gibt eine Anzeige.“ Sie düst sofort zum Geldautomaten.

Am Jakominiplatz, der Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs, ist viel los. Eine Gruppe lungert an einer Hauseinfahrt herum, ein Jugendlicher hat eine große Flasche Cola in der Hand. Ein Beamter schnuppert daran: eindeutig Alkohol. Wein sei das bloß, behauptet der 16-Jährige. „Das ist Bacardi-Cola oder Jägermeister“, schätzt Rieger und bittet den Burschen zum Alkoholtest: 1,5 Promille. In dem Fall gibt es eine Anzeige statt einer Geldstrafe, das Getränk wird in den Ausguss gekippt – früher wurde es noch konfisziert.

Mit 16 ist um 23 Uhr Sperrstund’

Am 1. Oktober ist das novellierte Jugendschutzgesetz in der Steiermark in Kraft getreten. Pläne, die Ausgehzeiten für Jugendliche an andere Bundesländer anzugleichen und somit zu verlängern, wurden nicht umgesetzt. Zwischen 14 und 16 Jahren dürfen Jugendliche weiterhin nur bis 23 Uhr ausbleiben.

Auffallend ist der Strafenkatalog: Er sieht ähnlich den Strafzetteln für Schnellfahrer erstmals Organmandate vor, die direkt bei den Beamten bezahlt werden.

Die Strafen im Detail: Die Überschreitung der Ausgehzeiten kostet bis zu einer Stunde 20 Euro, bis zu zwei Stunden 30 Euro, darüber gibt es eine Anzeige.

Es herrscht Ausweispflicht: Keinen Ausweis dabei zu haben, wird ebenfalls mit 20 Euro Strafe belangt.

Autostoppen verboten

Unter 16-Jährigen ist auch Autostoppen verboten (20 Euro Strafe; Erwachsene, die sie mitgenommen haben, zahlen 90 Euro).

Kinder und Jugendliche bis 16 dürfen Tabakwaren weder erwerben, besitzen und natürlich auch nicht konsumieren (20 Euro Strafe für Jugendliche; 50 Euro für Erwachsene, die Rauchwaren weitergeben).

Jugendliche bis 16 Jahre dürfen keinerlei Alkohol trinken oder besitzen (20 Euro Strafe). Zwischen 16 und 18 Jahren sind leichtere Alkoholika (Wein, Bier) erlaubt, aber keine Spirituosen (30 Euro Strafe für Jugendliche; 90 Euro für Erwachsene, die Alkohol weitergeben oder das Trinken zulassen).

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