Umkleidezeiten für Ärzte: Lösung mit Land zeichnet sich ab

Ärzte und Pflegekräfte müssen sich im Krankenhaus aus hygienischen Gründen umziehen
Betriebsrat der Tirol Kliniken drängte nach OGH-Urteil auf Entschädigung, weil Umziehen bisher nicht zur Arbeitszeit zählte.

Umkleidezeiten in Krankenanstalten sind Arbeitszeit“, urteilte kürzlich der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem Streit zwischen den nö. Landeskliniken und dem Betriebsrat. Der Entscheid entpuppte sich österreichweit als massives Problem: Denn die Umsetzung wird allein die Erhalter der Landeskrankenhäuser in mehreren Bundesländern jedes Jahr Millionen kosten – der KURIER berichtete.

In Tirol hatte der Betriebsrat der Tirol Kliniken einen Verjährungsverzicht gefordert, damit die Mitarbeiter nach einem Verhandlungsergebnis auch rückwirkend die ihnen zustehende Vergütung bekommen (bisher war die Umkleidezeit nämlich nicht Arbeitszeit, Anm.). Klagen der Mitarbeiter wurden angedroht.

Nun zeichnet sich nach einem Gespräch mit Gesundheitslandesrat Bernhard Tilg (ÖVP) eine Lösung ab. „Der Verjährungsverzicht wurde zugesagt“, berichtete Gerhard Hödl, Betriebsrat der Tirol Kliniken. Somit sei sichergestellt, dass die Mitarbeiter während der Verhandlungen für eine Lösung nichts verlieren. Alleine für die Tirol Kliniken hatte Hödl die Abgeltung bzw. die Kosten für zusätzliche Mitarbeiter wegen kürzerer Dienstzeiten auf 15 Millionen Euro im Jahr beziffert. Im Büro von Landesrat Tilg war am Freitagnachmittag niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

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