Überraschende Wende im Prozess gegen Haiders Erbinnen

Ulrike Haider-Quercia bei ihrem kurzen Politik-Ausflug 2014.
Land Kärnten klagte Witwe und Töchter Haiders auf Rückerstattung von Birnbacher-Honorar. Nun kam es zu ungewöhnlichem Schritt.

Der Zivilprozess des Landes Kärnten gegen die Erbinnen des ehemaligen Kärntner Landeshauptmannes Jörg Haider (BZÖ) ist am Dienstag nach kurzer Zeit vertagt worden. Beide Parteien hatten um diesen Schritt gebeten und gaben über ihre Beweggründe keine Erklärung ab. Dem Schritt waren erneute Geplänkel zwischen den Anwälten der Parteien vorausgegangen.

Zu Beginn der Verhandlung warf der Anwalt Claudia Haiders, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, dem früheren Vorstand der Kärntner Beteiligungsgesellschaft und jetzigen Landesrat Ulrich Zafoschnig (ÖVP), neuerlich vor, den ehemaligen Landesrat Josef Martinz (ebenfalls ÖVP) verschonen zu wollen und daher das Zivilverfahren gegen die Haider-Erbinnen angestrengt zu haben.

Überraschende Wende im Prozess gegen Haiders Erbinnen

Ulrike Haider-Quercia, Claudia Haider und Cornelia Mathis-Haider (v.l.n.r.) bei Zivilprozess im Oktober 2015.

Land will 600.000 Euro

Das Land fordert von der Witwe Haider sowie von den Töchtern Cornelia Mathis-Haider und Ulrike Haider-Quercia die Zahlung von 600.000 Euro Schadenersatz für das überhöhte Honorar des Villacher Steuerberaters Dietrich Birnbachers im Zusammenhang mit dem Hypo-Verkauf im Jahr 2007. Er hatte sechs Millionen Euro erhalten.

Böhmdorfer verwies neuerlich darauf, dass die Kärntner Beteiligungsgesellschaft bei einer Liegenschaft Martinz' mit einer Hypothek in der Höhe von drei Millionen Euro eingetragen sei. Er besitze ein Gutachten, das für dieses Grundstück einen Wert von neun Millionen Euro ausweise. Damit wäre die noch offene Schuld von 2,8 Millionen Euro abgedeckt.

Dadurch, dass die Vorstände der klagenden Partei, der Kärntner Beteiligungsverwaltung, diesen Exekutionsschritt nicht setzten, begingen sie laut Böhmdorfer den Tatbestand der Untreue. Dieser Zivilprozess sei somit zum Schaden des Landes und eine reine Politshow. Die Richterin hätte den Tatbestand bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei längst anzeigen müssen, so Böhmdorfer. Der Vertreter des Landes, Michael Pressl, konterte, es handle sich um einen Campingplatz mit nur teilweise Seezugang. Bei einer Zwangsversteigerung wäre der ausstehende Betrag nicht zu erzielen.

Verhandlung vertagt

Nach einem Geplänkel zwischen Pressl und Böhmdorfer wurde die Tagsatzung für ein Gespräch zwischen den beiden Parteien kurz unterbrochen. Daraufhin teilte die Richterin den Wunsch der Anwälte mit, das Verfahren auf unbestimmte Zeit zu vertagen.

Böhmdorfer erklärte danach, die Vorstände hätten die rechtliche Verpflichtung, den kostensparenden Weg zu wählen, alles andere wäre strafrechtlich relevant und genau das sei an diesem Tag ganz klar zutage gekommen. "Wie sie nun den Kopf aus der Schlinge ziehen werden, ist nicht klar. Aber drin steckt er, der Kopf", so Böhmdorfer.

Böhmdorfer mit ständigen Unterbrechungen

Er hatte an diesem Tag auch einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin gestellt, da diese seinen Antrag auf wörtliche Protokollierung der Birnbacher-Einvernahme abgewiesen und darauf verwiesen hatte, dass Resümee-Protokollierungen in der Prozessordnung vorgesehen und üblich seien. Darüber hinaus bezeichnete er die Prozessführung als "sittenwidrig und schikanös". Die Richterin wies dann die ständigen Unterbrechungen Böhmdorfers in die Schranken: "Sie legen ein sehr unhöfliches Verhalten mir gegenüber an den Tag und ich ersuche Sie, das einzustellen", erklärte sie.

Möglicherweise wird auch Birnbacher noch aussagen müssen.

Haider-Erbinnen: Überraschende Prozesswende

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