Tod nach falsch dosierten Tabletten: Schuldsprüche

(Symbolbild)
Die Frau hatte in einem Pflegeheim ein Rheumamittel täglich statt wöchentlich bekommen und starb daraufhin.

Eine Ärztin und eine Diplompflegerin sind am Mittwoch in Feldbach wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gestanden. Ihnen wurde der Tod einer 75-Jährigen angelastet. Die Frau hatte in einem Pflegeheim ein Rheumamittel täglich statt wöchentlich bekommen und starb daraufhin im Juli 2018 im Krankenhaus.

Die Hausärztin der Verstorbenen bekannte sich schuldig. Sie gab an, dass ihr nicht aufgefallen war, dass das Medikament Methotrexat innerhalb kürzester Zeit schon wieder nachbestellt worden sei.

Eingeteilt wurden die Tabletten von der Diplomkrankenpflegerin, die keine Schuld bei sich sah. Sie hatte nach eigenen Angaben die Medikamentenliste gemäß dem Arztbrief in den Computer eingetragen. In der ersten Liste soll noch die wöchentliche Gabe des Rheumamittels verzeichnet gewesen sein. Diese Liste wurde von der Hausärztin der Patientin abgezeichnet. Als die gestempelte und unterschriebene Liste zurück zur Pflegerin kam, stimmte sie angeblich noch. Warum das eine Woche später - bei der nächsten Medikamenteneinteilung - nicht mehr der Fall war, ließ sich nicht genau klären. Nach Angaben der Beschuldigten lag es an einem Eintrag, der zwar im Computer, nicht aber am Ausdruck zu sehen war.

"Habe ich mir nicht gemerkt"

Die Richterin wollte wissen, wieso der Angeklagten nicht aufgefallen war, dass sie das bekannte Rheumamittel in der ersten Woche wöchentlich, dann täglich eingeteilt hatte. "Ich nehme Einteilungen für 28 Patienten vor, das habe ich mir nicht gemerkt", rechtfertigte sich die 49-Jährige. Mit dem Mittel Methotrexat habe sie außerdem keine Erfahrung, betonte die Pflegerin.

Beide Angeklagte wurden gemäß der Anklage für schuldig befunden. Sie wurden wegen fahrlässiger Tötung einer 75-Jährigen zu Geldstrafen in der Höhe von 11.900 bzw. 6.000 Euro verurteilt. Die Patientin war gestorben, weil ihr ein Rheumamittel täglich statt wöchentlich verabreicht worden war.

Der Gutachter für Innere Medizin hatte in seinen Ausführungen die Pflegedokumentation kritisiert und erklärt, man hätte den schlechten Zustand der Patientin eigentlich früher bemerken müssen. Die Richterin verurteilte beide Frauen. Die Ärztin, weil sie eine falsche Medikamentenliste abgestempelt hatte, die Pflegerin, weil sie diese falsche Liste weitergeleitet hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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