Tierärztekammer: Zertifikat für Hundehalter

(Symbolbild)
Tierärztekammer unterstützt bundesweite Vereinheitlichung des verpflichtenden Sachkundeunterrichts für Hundehalter.

Für alle künftigen Hundebesitzer gilt ab 1. Juli 2019 ein verpflichtender Sachkundenachweis - zum Schutz für Tier und Mensch. Kurt Frühwirt, Präsident der Österreichischen Tierärztekammer (ÖTK), unterstützt dabei die Anstrengungen, dass diese Schulung österreichweit vereinheitlicht wird. Dafür wünscht er sich auch eine bundesweite Datenbank für den Austausch zwischen den Landesbehörden.

„Die Hunde sind nicht das Problem, sondern die Hundehalter“, sagt Frühwirth, selbst praktizierender Tierarzt. Die in letzter Zeit gehäuft auftretenden Zwischenfälle mit lebensgefährlichen Bissverletzungen durch Hunde würden zeigen, dass Handlungsbedarf bestehe. „Als Tierarzt sehe ich immer wieder, wie wenig Kenntnisse Hundehalter über ihr Haustier haben“, betont er.

Vor allem Spontankäufe oder Hunde als Überraschungsgeschenke seien Gründe für den Wissensmangel. Die Einführung des verbindlichen Sachkundenunterrichts solle daher auch prophylaktische Wirkung haben.

Wissen schützt vor Bissen

Die Kommunikation mit dem Hund laufe hauptsächlich über die Körpersprache ab. „Hunde geben immer deutliche Signale“, sagt Erik Schmid, Fachtierarzt für Tierhaltung und Tierschutz. Die verschiedenen Unterscheidungsmerkmale müsse jeder Hundehalter kennen, um das eigene Tier zu verstehen und richtig reagieren zu können.

Hundeangriffe können laut Frühwirth verhaltenstypische Gründe haben oder auch auf medizinische Probleme zurückgehen, über die man als Hundebesitzer ebenso informiert sein müsse. „In diesen Fragen sind wir Tierärzte die richtigen Ansprechpartner“, erklärt er. Aus diesem Grund wurden von der ÖTK qualifizierte Sachkundekurse für Tierärzte ins Leben gerufen, die bereits ab Jänner 2019 ihr Wissen in Schulungen an Hundebesitzer weitergeben werden.

Das Vorbild für den Kurs kommt aus Bayern. Mithilfe von Unterlagen, Übungsbeispielen und Videos sollen Hundehalter in einem zwölfstunden Kurs wichtige Infos über die Vierbeiner vermittelt bekommen.

Tierärztekammer: Zertifikat für Hundehalter

ÖTK-Präsident Kurt Frühwirt; Leiterin Fachstelle für tiergerechte Tierhaltung Martina Dörflinger und Fachtierarzt Erik Schmid.

Bundesweite Vereinheitlichung

Der verpflichtende Basiskurs solle jedenfalls österreichweit einheitlich sein. Die derzeit landesweit geltenden gesetzlichen Bestimmungen „ähneln einem Fleckerteppich“, sagt Schmid und meint weiter: „Die Kriterien und Regelungen der Bundesländer sind dabei so unterschiedlich, dass sie kaum verglichen werden können – eine Vereinheitlichung wäre wünschenswert.“ Die Anforderungen an die Sachkunde des Hundehalters weichen etwa zwischen den Ländern von 0 bis zehn Ausbildungsstunden ab – freiwillig bis verpflichtend.

Mit der erneuten Gesetzesverschärfung des Wiener Landtags wurde eine generelle Leinen- und Beißkorbpflicht für Listenhunde (Beispiele: Rottweiler, American Staffordshire Terrier, Dogo Argentino) eingeführt. Ausnahmen gibt es etwa in umzäunten Hundezonen, in denen sich die Tiere ohne Leine und Maulkorb bewegen dürfen. In Hundeauslaufzonen ohne Zaun darf zumindest die Leine abgenommen werden. Auch die Alkoholgrenze von 0,5 Promille gilt in Zukunft für Listenhundebesitzer.

Eine Rassehundeliste ist für Fachtierarzt Schmid allerdings „fachlich nicht zu argumentieren“, da es nicht auf die Hunderasse ankomme. Auch Maulkörbe und Leinen seien im Endeffekt keine Lösungen des Problems. „Das Ziel ist es, ohne Leinen- und Beißkorbpflicht den Alltag mit dem Hund ohne Stress zu bewältigen“, sagt der Experte.

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