Testbögen zeigten Antwort: Jus-Prüfung in Salzburg aufgehoben

(Symbolbild)
Alle Prüflinge müssen nochmals antreten. Die ÖH prüft mittels Anwalt eine Amtshaftungsklage.

106 Studenten traten am 28. Februar in Salzburg zu einer Fachprüfung in Europarecht an der Juridischen Fakultät an. Ebensoviele müssen diese Klausur nun wiederholen. Offenbar dürften die richtigen Kästchen bei der Multiple Choice Prüfung eine leichte Verfärbung gezeigt haben - und waren somit erkennbar.

Gutes Ergebnis machte stutzig

Weil über 30 Prozent der Leistungen extrem gut waren, wurden die Professoren stutzig, so Vizerektor Erich Müller in einem Bericht von ORF Salzburg. Nachdem zuerst an Datendiebstahl von den Uni-Computern gedacht wurde, entdeckte man später den Fehler. Eine faire und korrekte Benotung war aufgrund der Schützenhilfe dann nicht mehr möglich, argumentiert die Universität. Die Studierenden bekamen eine E-Mail, die Ihnen das unerfreuliche Ergebnis mitteilte. Der Antritt wird nicht als solcher gewertet, womit niemand eine Chance verliert.

ÖH sieht Unkosten

Für die Hochschülerschaft ist der Fall damit nicht vom Tisch. Denn laut deren Vorsitzenden der Fakultätsvertretung der juridischen Fakultät, Tobias Neugebauer seien vielen Prüflingen Unkosten entstanden. "Einige Studierende haben sich Urlaubstage für die Prüfung oder das Lernen genommen, weil sie nebenbei berufstätig sind. Bei anderen besteht die Gefahr, dass sie den Anspruch auf Studienbeihilfe verlieren oder noch einmal den Studienbeitrag bezahlten müssen, weil sie einen Abschnitt nicht rechtzeitig fertig bekommen", argumentierte er gegenüber der APA.

Anwalt und Uni prüfen

Um die angeblichen Kosten eventuell zivilrechtlich einzuklagen, hat die ÖH einen Anwalt beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen, auch steht eine Amtshaftungsklage im Raum. Aber auch die Universität sucht angeblich intern noch nach einer Lösung. Für Mittwoch soll ein Gespräch aller Verantwortlichen anberaumt sein. Führt dies zu keinem Ergebnis, müssen alle 106 Studierenden nochmal antreten. Der nächste Termin in "Europarecht" soll zwischen dem 23. und 29. April anberaumt werden.

 

 

 

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