Tauziehen um das zentrale Bezirksgericht

Das Bezirksgericht in Gmunden, Österreich, in einem gelben Gebäude mit weißen Fensterrahmen.
Seekirchen und Neumarkt sind im Flauchgau im Rennen.

In den Amtsstuben von Seekirchen und Neumarkt am Wallersee rauchen die Köpfe: Diese zwei Stadtgemeinden rechnen sich die besten Chancen aus, Standort für ein zentrales Bezirksgericht im Salzburger Flachgau zu werden und werben mit ihren Vorzügen. Seekirchen bietet gleich sieben Standorte für einen Neubau an. Neumarkt argumentiert mit der Kostenersparnis, weil ein bestehendes Gerichtsgebäude erweitert werden könnte.

Seit dieser Woche steht fest, dass die drei bestehenden Standorte in Neumarkt, Oberndorf und Thalgau zu einem zentralen Bezirksgericht zusammengelegt werden sollen. Baubeginn ist im Jahr 2016. Die möglichen Standorte sollen bis Ende Mai 2015 evaluiert werden. Die Entscheidung trifft das Justizministerium.

Bezirkshauptstadt

Landeshauptmann Wilfried Haslauer überlegt, am neuen Gerichtsstandort eine Expositur der Bezirkshauptmannschaft zu installieren. Der Flachgau – der mit 145.000 Einwohnern stärkste Bezirk im Land – hat seinen Behördensitz derzeit in der Stadt Salzburg. Für Haslauer sei es außerdem denkbar, dass die "Bezirksgerichts-Gemeinde" in weiterer Folge zur Bezirkshauptstadt geadelt wird.

Eine Aussicht, die das Herz von Seekirchens Bürgermeisterin Monika Schwaiger (ÖVP) höher schlagen lässt. "Dafür kämpfe ich seit meinem Amtsantritt. Seekirchen ist der zentralste Ort im Flachgau und hat die besten Voraussetzungen." Um das Rennen um den Gerichtsstandort zu gewinnen, hat Schwaiger Standortanalysen von sieben Grundstücken machen lassen. Sie will mit Erreichbarkeit und Infrastruktur punkten.

"Neumarkt. Da brauchen wir gar nicht diskutieren", kontert Bürgermeister Adolf Rieger (ÖVP) und bietet die Erweiterung des bestehenden Gerichtsgebäudes in Neumarkt an. "Ein Neubau in Seekirchen auf der grünen Wiese wäre Geldverschwendung, wenn wir doch schon ein Gebäude haben, das erst vor zehn Jahren generalsaniert wurde."

Das zentrale Bezirksgericht benötigt eine Fläche von mindestens 3000 Quadratmetern – mit der Option auf eine Erweiterung. Acht bis zehn Richter sollen dort Recht sprechen.

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