Student durch Faustschlag fast erblindet: Prozess

Der 29-Jährige wurde zu 20 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Betrunkener schlug offenbar grundlos zu. An die Tat könne er sich nicht mehr erinnern.

Ein 23-jähriger Salzburger hat sich am Dienstag bei einem Prozess in Salzburg wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen verantworten müssen. Er soll am 16. Mai 2015 einem Studenten grundlos einen so heftigen Faustschlag verpasst haben, dass dessen linkes Auge nur mehr eine 20-prozentige Sehleistung aufweist. Der Angeklagte sagte, er sei betrunken gewesen und könne sich nicht erinnern.

Mehrere Operationen am Auge hat der 27-jährige Student schon hinter sich. "Es stehen noch weitere Operationen an", sagte der in Mexiko geborene Österreicher zu Richterin Gabriele Glatz.

Opferanwalt Stefan Rieder forderte ein Teilschmerzensgeld in der Höhe von 10.177 Euro. "Er hat schwerste Verletzungen erlitten", betonte der Rechtsanwalt.

Angeblich keine Erinnerung an Vorfall

Wie sich die nächtliche Attacke in der Nähe eines Lokals in der Stadt Salzburg zugetragen hat, konnte sich der einschlägig vorbestrafte Angeklagte nicht erklären. Er habe damals viel Bier getrunken, auch drei Dutzend am Tag. "Ich weiß von diesem Abend nichts mehr", erklärte der 23-Jährige. Ein Alkohol-Test ergab nach der Tat rund 2,7 Promille.

Beschimpfung

Der Student und dessen Lebensgefährtin konnten sich an den Übergriff noch genau erinnern. Sie seien gut gelaunt gewesen, weil sie am folgenden Tag in den Urlaub fliegen wollten, und hätten gelächelt, als sie an dem offensichtlich stark betrunkenen, im Stehen wankenden Mann vorbeigingen.

Der habe zu stänkern begonnen und "dreckiger Türk" geschrien, schilderte der Student. Der Betrunkene sei ihnen gefolgt und habe gleich zugeschlagen, als er sie eingeholt habe. "Meine Brille ist zerbrochen. Ich glaube, ein Glasstück ist ins Auge gelangt."

Gutachten beantragt

Staatsanwalt Marcus Neher beantragte die Erstellung eines Gutachtens um abzuklären, ob beim Beschuldigten zur Tatzeit ein Zustand einer vollen Berauschung vorlag und ob die Voraussetzungen für die Unterbringung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher gegeben sind.

Auch die Dauer der Schmerzperiode für den Studenten soll noch genau bestimmt werden. Die Richterin vertagte die Verhandlung am Landesgericht Salzburg schließlich zur Einholung von Gutachten auf unbestimmte Zeit.

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