Streit um Hundehaufen auf dem Radweg kostet 7500 Euro

Ein Streit um Hundehaufen eskalierte
Hoher steirischer Beamter soll Radlerin zum Sturz gebracht haben: Diversion und Geldbuße.

„Haben Sie etwas gegen Hunde?“, fragt die Richterin die Zeugin. „Nein“, beteuert sie. „Aber ich habe etwas gegen Hundekot. Vor allem dort, wo Kinder spielen.“

So hat der Zwist angefangen, mit einer Hündin, die Durchfall hatte, und mit Hundehäufchen auf einem Radweg. Deshalb findet sich am Dienstag ein hoher Landesbeamter in einer für ihn noch nie da gewesenen Rolle wieder, als Angeklagter. Der Jurist soll die Grazerin, ebenfalls Akademikerin, im März samt Fahrrad zum Sturz gebracht haben, weil sie seine Frau und ihn auf die Hundstrümmerln ansprach.

"War aggressiv und hat getobt"

Der Beamte beteuert jedoch, die Kontrahentin „sei im Stehen umgefallen“. Zuvor habe sie seine Frau wegen Hundekots am Radweg beschimpft. Doch zwei Zeuginnen können sich nur vage erinnern. Einer dritten fällt nur ein, dass der Angeklagte „sehr aufgebracht“ gewirkt habe.

„Es stimmt, dass ich die Frau weggedrängt habe. Sie war so aggressiv und hat getobt“, beschreibt der Jurist. „Sie hat uns am Rad verfolgt, mit dem Handy herumgefuchtelt. Ich habe befürchtet, sie macht Aufnahmen.“ Er habe es ihr weggenommen, aber wieder zurückgegeben. „Dann sind wir weiter. Aber fünf Minuten später war sie wieder da.“

"Sie bremsen mit einer Hand?"

Die Magistra behauptet, der Mann habe ins Lenkrad gegriffen, deshalb sei sie gestürzt. Er beteuert, sie habe „aus hohem Tempo“ heruntergebremst und sei umgefallen. Mit 20 km/h sei sie auf ihrem E-Bike unterwegs gewesen, gibt die Grazerin zu, das Handy griffbereit in einer Hand. Die Staatsanwältin wundert sich, ob die Zeugin nicht tatsächlich einfach gestürzt sein könnte: „Sie bremsen von 20 km/h mit einer Hand runter? Würde ich mich nicht trauen.“

"Billiger wird's nicht mehr"

Den Verteidiger lässt dies auch keine Ruhe. „Warum fahren Sie den beiden nach? Warum tun Sie so, als würden Sie Fotos machen wollen?“ - „Damit die beiden den Hund nicht beim nächsten Mal wieder wo hinmachen lassen.“

Nach drei Stunden Verhandlung schlägt die Richterin eine Diversion samt Geldbuße vor, nicht rechtskräftig: 7.500 Euro. „Billiger wird’s nicht mehr“, kommentiert sie trocken.

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