Streit um eine „Phallus-Torte“ endete mit einer Einigung
Mit den Worten, sie würden nun „etwa Gescheites sehen“, hat ein Bäcker zwei Mitarbeiterinnen im Juni 2012 eine pikante Confiserie überreicht. Die Torte hatte die Gestalt eines erigierten Penis. Eine weiße Zuckerglasur deutete eine Ejakulation an, Schwedenbomben mit Streusel stellten die Hoden dar. Die Frauen fühlten sich sexuell belästigt und klagte ihren Arbeitgeber. Der rechtfertigte sich damit, dass er die Torte nur hergezeigt habe, damit seine Mitarbeiterinnen über das Verkaufsprodukt Bescheid wissen. Eine Backware mit solcher Optik könne ja nicht in der Auslage präsentiert werden. Es bestehe eine große Nachfrage für Polterabende und ähnliche Veranstaltungen.
Hoffen auf Ruhe
Am Donnerstag endete der Rechtsstreit vor dem Arbeits- und Sozialgericht in Salzburg mit einer gütlichen Einigung. Der Richter hatte zu Beginn der Verhandlung zu einer einvernehmlichen Lösung geraten. „Es besteht die Bereitschaft, einen Betrag zu bezahlen“, signalisierte daraufhin der Rechtsvertreter des Bäckers. Er schlug eine Klausel über ein Stillschweigen in der Angelegenheit vor, damit in der Heimatgemeinde des Beklagten „wieder Ruhe einkehrt“.
Die Verhandlung wurde 15 Minuten unterbrochen, damit die Streitparteien über eine Einigung beraten konnten. Danach verkündete der Jurist der Arbeiterkammer, der die zwei Klägerinnen vertrat, das Ergebnis: „Es wurde ein Ruhen des Verfahrens vereinbart.“ Das Verfahren kann aber nach drei Monaten fortgesetzt werden, falls die Einigung doch nicht nach dem Wunsch aller zustande kommt. Ursprünglich hatten die zwei Frauen von ihrem Ex-Chef eine Entschädigung von 1000 bzw. 2000 Euro wegen der „erlittenen Unbill“ gefordert. Eigenen Angaben zufolge sind sie von dem Bäcker entlassen worden.
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