Stiefvater bedroht: Prozess neu aufgerollt
„Ich werd dich ins Auto zerren“, stand auf einem Zettel, den der Steirer hinter den Scheibenwischern auf der Windschutzscheibe seines Wagens fand. „Ich stecke dir durch deine Achillesferse einen Sauhaken. Daran werde ich dich dann Kopf abwärts hängen lassen, dir die Kehle aufschneiden und dich ausbluten lassen.“
Das Opfer ging zur Polizei, die Kriminalisten fanden den mutmaßlichen Täter rasch: Beim Verdächtigen soll es sich um den Stiefsohn des Steirers gehandelt haben.
Der Mann stand deshalb bereits im Jänner vor Gericht: Er wurde zu 14 Monaten Haft wegen gefährlicher Drohung, beharrlicher Verfolgung und schwerer Erpressung verurteilt. Dazu gab es die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Denn er soll von seinem Stiefvater in einem zweiten Brief auch noch 30.000 Euro gefordert haben: Andernfalls zeige er ihn wegen Vergewaltigung und organisierten Kindesmissbrauchs an.
Weitere Drohbriefe
Auch ein gutes Dutzend weiterer Bekannter soll von ihm in Briefen bedroht worden sein: Auch sie werde er wegen angeblichen sexuellen Missbrauchs anzeigen und bloßstellen.
Doch nun muss das Verfahren wiederholt werden, obwohl der Angeklagte im Prozess geständig war: Der Oberste Gerichtshof hob das Urteil des Straflandesgerichts Graz auf das Urteil verletzt das Gesetz in mehrfacher Hinsicht, begründen die Höchstrichter.
Im Urteil werde unter anderem nicht deutlich genug zum Ausdruck gebracht, dass der Angeklagte absichtlich gehandelt habe. Das habe sich zum Nachteil des Angeklagten ausgewirkt. Mit der Urteilsaufhebung ist auch die Einweisung in die Anstalt hinfällig.
Neuer Termin fixiert
Für 17. Oktober ist ein neues Verfahren mit einem neuen Richter im Grazer Straflandesgericht angesetzt, schildert Präsident Friedrich Kicker. In Freiheit ist der Verdächtige aber dennoch nicht: Er befindet sich seit Herbst 2012 in Untersuchungshaft und blieb es auch nach dem Prozess, da das Verfahren durch Berufungen nicht rechtskräftig war. Am 29. Juli wurde die U-Haft über den Verdächtigen erneut verlängert.
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