Stalking und Körperverletzung: Chirurg verurteilt

Im Grazer Straflandesgericht ist am Donnerstag der Prozess gegen einen Grazer Chirurgen erneut aufgerollt worden. Er war bereits 2012 wegen Stalkings verurteilt worden, nach einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) musste der Vorwurf der Körperverletzung erneut behandelt werden. Das Urteil blieb gleich, die Strafe hat der Arzt mit der Untersuchungshaft bereits verbüßt.
Noch einmal musste sich der Mediziner ins Gericht begeben, wo er wegen Stalkings, schwerer Körperverletzung und Sachbeschädigung bereits verurteilt worden war. Nun sollte es vor allem um die seelischen Leiden des Opfers gehen, aber naturgemäß kam dabei mehr oder weniger der ganze Fall erneut zu Sprache. Der renommierte Chirurg hatte zu der Frau eine "Hopp on-hopp off"-Beziehung, wie er es selbst beschrieb.
Beziehungsende nicht akzeptiert
Dass seine Partnerin das "Hopp off" einmal ernst meinte, wollte er nicht wahrhaben. Er rief die Frau immer wieder an, schickte SMS, ging ihr nach und soll auch ihr Auto beschädigt haben, was er allerdings bestritt. "Wir hatten eine gemeinsame Zukunft geplant", meinte er.
Dann wollte er schildern, warum er ihr nach Salzburg nachgefahren war und sogar im selben Hotel logiert hatte. "Es ist ganz egal, was Sie sagen", unterbrach ihn Richter Gernot Patzak ungeduldig. "Wollen Sie für ihn aussagen?", warf Verteidiger Ralph Forcher ein. In dieser Tonart ging es weiter, bis die Ex-Freundin als Zeugin kam.
Panikstörung bei Ex-Freundin
Sie zitterte während der gesamten Befragung und untermauerte so die Ausführungen der psychologischen Sachverständigen, die eine schwere Körperverletzung bestätigte. Die Frau leide an Panik- sowie Schlafstörungen und Depressionen.
Nach den Angaben der Zeugin gibt der Beschuldigte nach wie vor keine Ruhe: "Er ist oft in der Innenstadt", fühlt sie sich von ihm immer noch verfolgt.
Arzt erneut verurteilt
"Auch wenn die Geschichte jemandem ans Herz geht, kann man nicht jemanden verurteilen, wenn Zweifel bestehen", meinte der Verteidiger. Der Richter hingegen fällte das gleiche Urteil wie sein Kollege vor mehr als einem Jahr, abzüglich 14 Tage wegen der langen Verhandlungsdauer. Der Arzt wurde also nunmehr zu neuneinhalb Monaten Haft, sieben davon bedingt, verurteilt. Abgesessen hat der mittlerweile arbeitslose Mediziner die Strafe bereits, angenommen das Urteil aber nicht. Es ist daher nicht rechtskräftig.
Kommentare