Staatsanwalt will Haftbefehl gegen Vater

Eine blonde Frau mit ernstem Blick steht in einem belebten Flur.
EU-weite Fahndung gegen den Dänen möglich, auch freies Geleit wird bekämpft.

Die Staatsanwaltschaft Graz setzt ihre Ankündigung um: Sie beantragt einen europäischen Haftbefehl gegen Thomas S., 45. Der Däne hat im April 2012 seine fünfjährigen Sohn aus Graz nach Dänemark gebracht – gegen den Willen von Olivers Grazer Mutter, Marion Weilharter.

Vergangene Woche hätte die Neuauflage des Strafverfahrens gegen S. am Grazer Straflandesgericht stattfinden sollen. Doch der Prozess wegen des Verdachts der Kindesentziehung ist geplatzt, der Däne kam nicht. Aus „mangelndem Vertrauen in die österreichische Justiz“, wie seine Verteidiger wissen ließen. Richter Stefan Koller muss einen zweiten Termin ansetzen.

Neu aufgerollt

Das Urteil des ersten Verfahrens im September 2012 wurde aus Formalgründen aufgehoben: S. war damals zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden. Auch diesmal hatte ihm das Justizministerium freies Geleit gewährt, er hätte nicht festgenommen werden können. Das hätte auch nach einer möglichen Verurteilung zu einer Haftstrafe bewirkt, dass S. unbehelligt wieder nach Dänemark zurückfliegen kann.

Doch auch diese Regelung bekämpft die Grazer Anklagebehörde jetzt: Laut Sprecher Hansjörg Bacher wurde beantragt, das freie Geleit aufzuheben.

Noch ist der Haftbefehl nicht in Kraft, die Oberstaatsanwaltschaft muss das Vorhaben der Staatsanwaltschaft noch absegnen. Aber das dürfte ein Formalakt sein: Denn Richter Koller hat schon angekündigt, einen Haftbefehl auszustellen, sobald ein Antrag da ist.

Dänemark liefert seine Staatsbürger allerdings nicht aus. Doch sobald sich S. außerhalb des Landes befindet und von Polizisten auch nur bei einer Führerscheinkontrolle überprüft wird, müssen sie ihn verhaften. Rechtsanwältin Barbara Prasthofer-Wagner wirkt deshalb auf ihren Mandanten ein, zum nächsten Termin nach Graz zu kommen. „Mein Bestreben ist, dass er das tut.“

Beschwerde

Gegen den Haftbefehl wird sie Beschwerde einbringen, das Oberlandesgericht Graz muss dann darüber entscheiden. Prasthofer-Wagner ist überzeugt, dass S. sein freies Geleit behält. „Der Strafverfolgungsbehörde ist ja mehr gedient, wenn sich ein Angeklagter dem Prozess stellt statt ein abgebrochenes Verfahren zu haben. Das könnte ja sonst auch 15 Jahre lang abgebrochen sein.“

Kommentare