Soll Tierleid reduzieren: Erste mobile Schlachtanlage genehmigt

(Symbolbild)
Das Schlachten in für die Tiere gewohnter Umgebung soll Stress und Verletzungen vermeiden.

Unter strengen Auflagen wird in der Steiermark die mobile Schlachtung möglich. Bereits Ende April wurde einem Schlachthofbetreiber im Bezirk Deutschlandsberg die Zulassung einer sogenannten teilmobilen Schlachtanlage erteilt, wie Landesrat Christopher Drexler (ÖVP) am Donnerstag mitteilte. Damit wurde die österreichweit erste mobile Schlachtanlage genehmigt.

Bio-Initiative

In der Steiermark war die Initiative für die Schlachtung im gewohnten Lebensumfeld der Tiere von einer Gruppe von Biobauern auf der Koralm im weststeirischen Bezirk Deutschlandsberg ausgegangen. Mit dem Erlass des für Veterinärwesen zuständigen Bundesministeriums Mitte März wurde die Vorgangsweise nunmehr möglich und der erste Antrag eines Schlachthofbetreibers im Bezirk Deutschlandsberg zugelassen. Sofern die nötigen Voraussetzungen erfüllt werden, können nun auch weitere teilmobile Schlachtanlagen genehmigt werden. Ein weiterer Antrag sei bereits eingegangen, hieß es dazu auf Anfrage.

Laut Mitteilung ist die Hofschlachtung ausschließlich als Erweiterung eines bestehenden - stationären - Schlachtbetriebes zu sehen. Das zu schlachtende Tier ist etwa vor der Betäubung zu fixieren und ruhig zu stellen, um eine sichere und schonende Betäubung zu gewährleisten. Die entsprechende Fixiereinrichtung kann entweder vom Schlachthofunternehmer mobil zum tierhaltenden Betrieb mitgebracht werden oder aber an Ort und Stelle vorhanden sein. Der mobile Teil der Schlachtanlage hat genaue Auflagen in puncto Reinigung und Desinfektion zu erfüllen.

Nach der Entblutung, die ausschließlich im mobilen Teil - und keinesfalls unter freiem Himmel - stattfinden soll, muss der Tierkörper innerhalb einer Stunde in den stationären Schlachthof gebracht werden. Betäubung und Entblutung in der mobilen Schlachtanlage dürfen nur in Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes durchgeführt werden, wurde auf die Eckpunkte des Erlasses verwiesen.

Durch das Schlachten in gewohnter Umgebung werde Tierleid reduziert und wohl auch die Qualität der Produkte verbessert. Es entstehe für das Tier weniger Stress und auch die Verletzungsgefahr ist weitgehend gebannt, wurde festgehalten. "Wir begrüßen die rechtliche Klarstellung, damit engagierten Initiativen ein mobiler Schlachtbetrieb ermöglicht werden kann", betonen die Landesräte Christopher Drexler (Veterinärwesen), Johann Seitinger (Landwirtschaft, beide ÖVP) und Tierschutz-Landesrat Anton Lang (SPÖ).

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