Sieben Jahre Haft für Steirer wegen schwerer Körperverletzung

Schwurgerichtssaal im Straflandesgericht in Graz
Der 18-Jährige stach seinen Mitschüler mit einem Jagdmesser in die Brust. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 18-jähriger Steirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Vorjahr einen Mitschüler nach einem geringfügigen Streit mit einem Messer in die Brust gestochen. Zusätzlich zur Strafe wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.

Der mit weißem Hemd und ordentlicher Frisur äußerst adrett und harmlos wirkende junge Angeklagte durfte weder gefilmt noch fotografiert werden, "weil er das vielleicht nicht möchte", sagte Richter Raimund Frei. Zum Zeitpunkt der Tat hatte der Schüler noch völlig anders ausgesehen: fast ganz abgeschorene Haare, grüner Military-Look, sehr trainiert. "Damals haben Sie gefährlich ausgeschaut, heute schauen Sie lieb aus", kommentierte der Richter die Veränderung.

Abfällige Bemerkung über Auto

Die Eröffnungsvorträge von Staatsanwalt und Verteidigung waren kurz und lieferten nur die Fakten. Der Angeklagte war erst zwei Wochen in der Berufsschule in Fürstenfeld, als er mit seinem Zimmerkollegen einkaufen fuhr. Als er eine abfällige Bemerkung über das Auto des Kollegen machte, gab dieser Gas und ließ ihn stehen. Kurze Zeit später kehrte er zurück und nahm den Mitschüler doch mit. Offenbar kam es erneut zum Streit, denn kurz nach dem Einsteigen zückte der 18-Jährige ein Klappmesser und stach damit dem Fahrer in die Brust.

Der Richter versuchte über eine Stunde lang, dem Motiv für dieses beinahe tödliche Ausrasten auf die Spur zu kommen, doch das erwies sich als äußerst schwierig. Der Angeklagte betonte immer wieder, das Opfer habe ihn gemobbt. Doch dann erzählte er, dass der andere Schüler ihm beim Lernen geholfen und ihm immer wieder Sachen geborgt habe. Es waren offenbar Kleinigkeiten, die den Beschuldigten maßlos aufregten, wie ein Zettel, den der andere ihm wegnahm oder die falsche Musik, die gespielt wurde.

"Keine Mordgedanken"

Der Beschuldigte hat bereits einmal eine Aggressionstherapie absolviert, weil er sich in Alltagssituationen nicht im Griff hat. "Ich habe keinen Mordgedanken gehabt, ich wollte das nicht, ich war nur so wütend", schilderte er seinen damaligen Zustand. "Sie zücken ein Jagdmesser, das ist ein wildes Messer", versuchte der Richter ihm klarzumachen, dass seine Tat kein kleiner "Ausrutscher" gewesen sei.

Dass das Opfer überlebte, war unter anderem dem Umstand zu verdanken, dass sich eine Krankenschwester in der Nähe befand, die dem jungen Mann sofort zu Hilfe kam. Der psychiatrische Sachverständige Peter Hofmann bezeichnete den Angeklagten als "explosive instabile Persönlichkeit" mit mangelnder Impulskontrolle.

Die Anklage hatte auf Mordversuch gelautet, doch die Geschworenen befanden, dass es nur eine absichtliche schwere Körperverletzung war. Die Freiheitsstrafe für den Angeklagten beträgt sieben Jahre. Außerdem muss er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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