Sieben Jahre für Kärntner wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau

Der Platz der Angeklagten im Gerichtssaal
Der 44-Jährige soll laut Anklage seine Frau in der Wohnung festgehalten, mit einer Pistole bedroht und mehrfach vergewaltigt haben.

Wegen Vergewaltigung seiner Ehefrau und schwerer Nötigung ist am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt ein 44 Jahre alter Kärntner zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Laut Anklägerin Sandra Agnoli soll der Mann seine Frau im Dezember 2019 eine ganze Nacht lang in der Wohnung festgehalten, sie am Verlassen gehindert, mit einer Pistole bedroht und sie mehrfach missbraucht haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Agnoli zeichnete in ihrem Eröffnungsplädoyer das Bild eines immer wieder gewalttätigen Mannes. Mehrfach vorbestraft, hatte es auch in der 2009 geschlossenen Ehe mehrere aktenkundige Vorfälle gegeben. Die erste polizeiliche Wegweisung gab es 2015, zwei Jahre später die nächste, weil er seiner Frau mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Im Sommer vergangenen Jahres gab es die dritte Wegweisung und eine Anklage aufgrund einer Anzeige der Ehefrau. Vor Gericht verweigerte sie allerdings die Aussage, er wurde freigesprochen.

Frau wollte die Scheidung 

Die Situation eskalierte im Dezember, als die Frau ihrem Mann mitteilte, dass sie die Scheidung wolle. Am 8. Dezember kam es zu einer "Aussprache". Laut Anklage behauptete der 44-Jährige, das ganze Haus sei mit Sprengstoff vermint, er könne alles jederzeit in die Luft jagen. Er trank, nahm Kokain und spielte seiner Frau Telefongespräche vor, die sie geführt hatte. Dafür hatte er eine Spy-App am Handy seiner Frau installiert. Er hielt seiner Frau die Pistole an die Schläfe und vergewaltigte die Frau mehrmals.

Der Beschuldigte quälte die Frau die ganze Nacht. In der Früh gestattete er ihr, die damals dreijährige Tochter zur Tagesmutter zu bringen. Die Frau alarmierte die Polizei, die Cobra rückte an und nahm den Mann fest.

Alkohol- und Kokainkonsum 

Die Verteidigerin meinte, die Vorwürfe der Frau hätten wohl dazu gedient, dass sie sich Vorteile bei der Scheidung erwartet hätte. Die Drohungen habe es gegeben, auch den Alkohol- und Kokainkonsum gab der Angeklagte zu. Von Vergewaltigung könne aber keine Rede sein, es habe einvernehmlichen Sex gegeben. Ja, sie hätten wegen der Scheidung gestritten, er habe sie auch verbal attackiert, aber nicht geschlagen.

Die Vorwürfe, die Frau vergewaltigt zu haben, wies der Angeklagte bei der Vernehmung durch den dem Schöffensenat vorsitzenden Richter Gernot Kugi vehement zurück. "Haben Sie eine Erklärung für die Vorwürfe?", fragte der Richter. "Sie wollte mich halt loswerden." Warum die beiden dann jetzt wieder zusammenlebten, wollte Beisitzer Christian Liebhauser-Karl wissen. Sie habe gesagt, sie hätte übertrieben, sie habe das nicht gewollt, zudem habe man auch ein gemeinsames Kind. "Und außerdem muss man auch verzeihen können."

Exfrau nahm Vorwürfe zurück 

Die Exfrau nahm die Vorwürfe gegen den Angeklagten im Zeugenstand zurück. Unter Tränen erklärte sie, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Er sei zu ihr gekommen, es habe einen Streit gegeben, bei dem er gedroht hätte, das Haus anzuzünden. Danach habe man sich wieder versöhnt, gekuschelt. Kugi: "Vor der Polizei haben Sie sehr detailliert ausgesagt, jetzt wollen Sie nicht mehr reden, das ist ein bisschen schwierig." Die Zeugin antwortete: "Ich bin gar nicht schwierig, ich habe damals falsch ausgesagt." Dass sie dafür bestraft werde, wisse sie. Gefragt, warum sie dann Anzeige erstattet habe, wurde sie vage und ausweichend.

Den Schuldspruch begründete der Richter damit, dass die Angaben des Opfers bei der Polizei glaubwürdig gewesen seien, damals sei die Erinnerung frisch und ohne Beeinflussung gewesen. Sie habe ihre Angaben bei der kontradiktorischen Einvernahme wiederholt, die ebenfalls schlüssig seien. Auch die mehrfachen Wegweisungen würden auf Gewaltbereitschaft hindeuten. Der Angeklagte erbat drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin beantragte die sofortige Festnahme des 44-Jährigen. Nach der Verurteilung bestehe erhöhte Gefahr neuerlicher Gewalt. Das Gericht gab dem Antrag statt, zwei Justizwachebeamte brachten den Mann vom Gerichtssaal in die Justizanstalt.

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