Sexueller Missbrauch einer 12-Jährigen: 15 Monate Bewährung

Sexueller Missbrauch einer 12-Jährigen: 15 Monate Bewährung
Der 22-Jährige ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Unmündigen verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Ein 22-Jähriger hat sich am Dienstag bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg zum Vorwurf, es sei bei fünf Treffen mit einer Zwölfjährigen auf öffentlichen Plätzen in Salzburg zu einem Geschlechtsverkehr gekommen, nicht schuldig bekannt. Sie habe einen reiferen Eindruck gemacht, der Angeklagte habe ihr Alter nicht gewusst und der Sexualverkehr "war einvernehmlich", sagte der Verteidiger.

Der 22-Jährige ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen zu 15 Monaten Haft auf Bewährung und zu einer unbedingten Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro verurteilt worden. Vom Vorwurf der pornografischen Darstellungen von Minderjährigen wurde er zum Teil freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger und Staatsanwalt erbaten Bedenkzeit.

Angeklagter soll Videoaufnahmen ins Internet gestellt haben

Der bisher unbescholtene junge Mann war wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und pornografischen Darstellungen von Minderjährigen angeklagt. Bei zwei Treffen soll er mit seinem Handy Videoaufnahmen von sexuellen Handlungen gemacht und diese ins Internet gestellt haben. Als Tatzeitraum gab die Staatsanwaltschaft Ende 2016 bis 28. November 2017 an. Das mutmaßliche Opfer war damals zwölf beziehungsweise 13 Jahre alt, der beschuldigte Österreicher 20 bzw. 21 Jahre.

Verteidiger Franz Essl erklärte vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Thomas Tovilo-Moik, dass das Mädchen freiwillig mitgemacht habe. Der Angeklagte und sie hätten sich auf einem Kontakt-Portal im Internet kennengelernt. Das Mädchen habe ihm zehn Nacktfotos übermittelt, es habe darauf ausgesehen wie eine 20-Jährige. Der Beschuldigte sei auch aufgrund ihrer schriftlichen Kommunikation davon ausgegangen, dass es bereits sexuelle Erfahrung gehabt habe.

Junge Mädchen habe reifer gewirkt

Bei einem ersten Treffen habe das geschlechtlich voll entwickelte Mädchen einen entsprechenden Reifestatus ausgestrahlt. "Es hat auch selbst Kondome gekauft", sagte Essl. In den Sozialen Medien sei auch nirgendwo das Alter gestanden. Warum sich die beiden auf öffentlichen Plätzen wie im Lehener Park trafen, dafür fand der Verteidiger ebenfalls eine Erklärung. Sie stammten aus Familien mit indischem Migrationshintergrund - das Mädchen gehöre der Hindu-Religion an, der Angeklagte der Sikh-Religion -, und es sei in diesen Familien nicht üblich, dass sich die Jugend zu Hause gegenseitig besuchen könne. Essl plädierte für einen Freispruch.

Der Angeklagte beteuerte dann selbst vor dem Richter, dass er nicht schuldig sei. Er bestätigte, dass es zu diesen fünf Treffen mit dem Mädchen gekommen sei, wobei er ein Mal eine Videoaufnahme in zwei Sequenzen gemacht habe. Die Opferanwältin forderte ein symbolisches Teilschmerzensgeld in Höhe von 500 Euro. Möglicherweise erfolgt noch heute ein Urteil.

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